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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rodelschlitten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.1991
- 25 U 239/90 -
Unerfahrener Autoschlauch-Rodler trägt Mitschuld bei Unfall auf Rodelpiste
Pistenbetreiber gleichwohl zur Sicherung der Strecken vor atypischen Gefahren verpflichtet
Ein Rodler, der erstmalig in seinem Leben auf einem Autoschlauch eine stark frequentierte Rodelpiste herunterfährt und dabei gegen eine Eisenstange der Streckenbegrenzung prallt und sich verletzt, muss sich ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall zurechnen lassen. Gleichwohl muss jedoch ein Pistenbetreiber im Zuge seiner Pistensicherungspflicht Benutzer seiner Rodelanlage vor atypischen Gefahren und "heimtückischen Objekten" schützen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Mann, der auf einer Rodelbahn erstmalig in seinem Leben mit einem aufgeblasenen Autoreifen-Schlauch bäuchlings rodelnd gegen eine von vier Eisenstangen geprallt war, die zur Abgrenzung von Ski- und Rodelbahn aufgestellt waren. Der Mann zog sich dabei eine totale Beckenschaufeltrümmerfraktur zu. Er verlangte daraufhin Schmerzensgeld vom Pistenbetreiber und berief sich dabei auf eine unzureichende Verkehrssicherungspflicht des Beklagten.Der Pistenbetreiber war dagegen der Ansicht, dass die Pfähle gut sichtbar aufgestellt seien und sah vielmehr ein überwiegendes Mitverschulden beim Kläger,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Sankt Blasien, Urteil vom 10.03.1998
- C 103/97 -
Unfall auf der Rodelbahn: Schlittenfahrer haftet bei Missachtung der FIS-Regeln im Schadensfall
FIS-Regeln gelten nicht nur für Ski- und Snowboardfahrer sonder auch für Schlittenfahrer
Auch auf der Rodelbahn gelten die "Verkehrsregeln" des internationalen Ski-Verbandes FIS. Kommt es zu einem Unfall, weil ein von oben her kommender Schlittenfahrer ungebremst in einen bereits am Ende der Rodelbahn befindlichen Schlittenfahrer hineinfährt und diesen verletzt, haftet der zu schnellgefahrene Rodler. Generell sind Fahrstil und Tempo dem eigenen Können und den Gegebenheiten der Gelände- und Witterungsverhältnisse anzupassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts St. Blasien hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es auf einer Rodelbahn zum Zusammenprall zweier Schlittenfahrer. Bei dem Unfall stand die Klägerin mit ihrem Sohn im Zielraum der Rodelbahn, die Beklagte kam mit ihrem Schlitten den Rodehang hinunter und prallte am Ziel auf den Schlitten der Klägerin. Diese zog sich bei dem daraus resultierenden Sturz eine Verletzung des linken Handgelenks zu, die sie... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.09.2010
- I-9 U 81/10 -
OLG Hamm: Rodeln im Stadtpark erfolgt auf eigene Gefahr
Schlittenfahrer muss Gelände vorab auf Eignung als Rodelpiste überprüfen und mit Bodenunebenheiten rechnen
Eine Stadt ist nicht aus Verkehrssicherungsgründen dazu verpflichtet, potentielle Rodler im Stadtpark auf einen Absatz im Hang hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls rodelte im Januar 2009 auf einer Nebenstrecke im Stadtpark und stürzte an dem unteren Ende des Hanges. An dieser Stelle war der Hang durch einen mit einer Mauer abgefangenen Absatz zu einem tiefer liegenden Weg durchbrochen.Seine gegenüber der beklagten Stadt geltend gemachte Schadensersatzklage blieb auch in zweiter Instanz... Lesen Sie mehr
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Landgericht Traunstein, Urteil vom 29.06.2005
- 6 O 1173/05 -
Rodelunfall: Schlittenhersteller muss Schlitten keine Gebrauchsanweisung beifügen
Fahreigenschaften eines Rodelschlittens gehören zum allgemeinen Erfahrungswissen
Das Fehlen einer Gebrauchsanweisung für einen Rodelschlitten begründet keinen Instruktionsfehler. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater einen neuen Schlitten erworben. Er probierte diesen sogleich mit seiner 9-jährigen Tochter aus. Sie rodelten einen flachen Wiesenhang bergab. Der auf dem Schlitten hinten sitzende Vater versuchte zu lenken. Der Schlitten kam nach links von der geplanten Fahrtrichtung ab und prallte auf einen Baumstumpf. Der Vater brach sich Mittelhandknochen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.01.1999
- 13 U 120/98 -
Vereister Rodelhang: Betreiber haftet nur bei außergewöhnlicher Gefährlichkeit für Rodelunfall
Wintersportler sind zunächst für sich selbst verantwortlich
Wintersportler übernehmen in erster Linie selbst die Verantwortung dafür, welche Gefahren sie bei der Abfahrt von einem Hang eingehen wollen oder können. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte eine Lehrerin, die mit einer Schulklasse beim Rodeln auf dem verharschten Schnee durch einige Buckel hochgeschleudert und verletzt worden war, den Betreiber des Rodelhangs. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Betreiber der Rodelbahn hätte wegen der Gefahren den Hang sperren müssen. Einige Schlitten seien bereits zu Bruch gegangen.... Lesen Sie mehr
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