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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Resturlaub“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019
- 9 AZR 541/15 -
Arbeitgeber muss rechtzeitig auf Verfall von Resturlaub hinweisen
Arbeitnehmer muss von Arbeitgeber klar und rechtzeitig über Urlaubsverfall informieren
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls beschäftigte den Kläger vom 1. August 2001 bis zum 31. Dezember 2013 als Wissenschaftler. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger ohne Erfolg, den von ihm nicht genommenen Urlaub im Umfang von 51 Arbeitstagen aus den Jahren 2012 und 2013 mit einem Bruttobetrag in Höhe von 11.979,26 Euro abzugelten. Einen Antrag auf Gewährung dieses Urlaubs hatte er während des Arbeitsverhältnisses nicht gestellt.Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Das Landesarbeitsgericht nahm an, dass der Urlaubsanspruch des Klägers zwar zum Jahresende verfallen sei. Der Kläger habe... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.02.2017
- 11 Ca 340/16 -
Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zum Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" wirksam
Nach Wortlaut der Klausel fehlende Ausnahme der Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und Mindestlohn unbeachtlich
Regelt eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel den Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis", ohne zugleich nach dem Wortlaut die Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und auf den Mindestlohn ausdrücklich auszunehmen, ist die Klausel wirksam. Sie ist insofern auszulegen, dass sie Ansprüche aufgrund einer Vorsatzhaftung und auf den Mindestlohn nicht erfassen soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein gekündigter Arbeitnehmer im Januar 2016 auf Abgeltung seines Resturlaubs für das Jahr 2015. Der ehemalige Arbeitgeber weigerte sich unter Hinweis auf die im Arbeitsvertrag geregelte Ausschlussklausel, wonach Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis drei Monate nach Fälligkeit verfallen, zu zahlen. Die Kündigung hatte das Arbeitsverhältnis... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2014
- 9 AZR 295/13 -
BAG zum Ausschluss von Doppelansprüchen beim Erholungsurlaub nach Arbeitgeberwechsel
Arbeitnehmer kann Voraussetzung für Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis durch Vorlage einer Bescheinigung des früheren Arbeitgebers nachweisen
Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war ab dem 12. April 2010 im Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt. Der Beklagte lehnte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vom Kläger verlangte Abgeltung seines Urlaubs u.a. mit der Begründung ab, dem Kläger sei bereits von seinem früheren Arbeitgeber für das Jahr 2010 Urlaub gewährt worden. Eine Urlaubsbescheinigung... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.01.2013
- BVerwG 2 C 10.12 -
Beamte haben bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf Abgeltung für krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub
BVerwG konkretisiert Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs
Beamte haben nach den Maßgaben der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) einen Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs, den sie krankheitsbedingt bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht mehr nehmen konnten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und zugleich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Anspruchs konkretisiert.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Polizeibeamter, ist Mitte 2008 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, nachdem er zuvor ca. ein Jahr lang dienstunfähig erkrankt war. Sein Begehren auf finanzielle Abgeltung des Erholungsurlaubs, des Schwerbehindertenzusatzurlaubs nach § 125 SGB IX und des Arbeitszeitverkürzungstags für die Jahre 2007 und 2008 hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Krefeld, Vergleich vom 08.09.2011
- 1 Ca 960/11 -
ArbG Krefeld zur fristlosen Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts
Resturlaub durfte seitens des Arbeitsgebers nicht über den 31. März hinaus übertragen werden
Wenn ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Urlaub antritt, dann ist grundsätzlich auch ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Dies hat das Arbeitsgericht Krefeld bekannt gegeben.
Der Kläger, mit einem Grad der Behinderung von 50, ist seit 18 Jahren bei der Beklagten als Schlosser in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Eine ordentliche, fristgerechte Kündigung ist in dem Arbeitsverhältnis tariflich ausgeschlossen.Der Kläger hatte im Jahr 2010 fünf Urlaubstage nicht in Anspruch genommen, die daher in das erste Quartal des Jahres 2011 übertragen... Lesen Sie mehr
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