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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rentenversicherungsnummer“ veröffentlicht wurden

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.07.2018
- L 2 R 163/16 -

Kein Anspruch auf Änderung der Versicherungsnummer aufgrund geänderten Geburtsdatums

Rentenversicherung kann sich auf Erstangabe des Versicherten Berufen

Die erste Angabe des Versicherten über sein Geburtsdatum gegenüber einem Sozialleistungsträger oder einem Arbeitgeber ist für die Vergabe der Versicherungsnummer maßgeblich. Eine erst danach erstellte Urkunde mit einem anderen Geburtsdatum begründet keinen Anspruch auf Änderung der Versicherungsnummer. Dies hat das Hessische Landessozialgericht nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall reiste ein in Äthiopien geborener Mann im Jahre 1983 ohne Ausweispapiere in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wurde als Asylberechtigter anerkannt und besitzt seit dem Jahr 1993 die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung vergab ihm eine Versicherungsnummer unter Verwendung des Geburtsdatums 17. Oktober 1963, welches er erstmals gegenüber dem Arbeitsamt angegeben und in der Folgezeit verwendet hat.Im Jahr 2013 beantragte der in Frankfurt am Main wohnende Versicherte das Geburtsdatum auf den 17. Oktober 1951 zu ändern und eine neue Versichertennummer zu vergeben. Ein rechtsmedizinisches... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2010
- L 2 R 362/09 -

Hessisches LSG: Änderung der Rentenversicherungsnummer bei falschem Geburtsdatum nicht nachträglich möglich

Ausnahmen nur bei Schreibfehlern in vorgelegten Urkunden zulässig

Die erste Angabe eines Versicherten über sein Geburtsdatum ist für die Rentenversicherungsnummer maßgeblich. Eine erst danach erstellte Urkunde begründe keinen Anspruch auf Änderung der Rentenversicherungsnummer. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Ein in Äthiopien bzw. Eritrea geborener Mann reiste im Jahre 1984 in die Bundesrepublik Deutschland ein. 1992 gab er gegenüber der Rentenversicherung an, im Jahre 1964 geboren zu sein und erhielt eine entsprechende Rentenversicherungsnummer. Dieses aus Buchstaben und Ziffern bestehende Kennzeichen zur Identifikation eines Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt grundsätzlich unverändert.... Lesen Sie mehr




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