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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rentenanpassung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.08.2014
- L 2 R 306/14 -
Rentenanpassung in Höhe von 0,25 % zum 1. Juli 2013 rechtmäßig
Festsetzung des Rentenwerts entspricht rechtlichen Vorgaben des § 68 Sozialgesetzbuch
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts (West) auf 28,14 Euro zum 1. Juli 2013 durch die Bundesregierung per Verordnung vom 12. Juni 2013 - und damit eine Erhöhung um 0,25 % - als rechtmäßig und verfassungsgemäß bestätigt.
Dem Verfahren lag der Fall einer 1950 geborenen Klägerin zugrunde, die seit dem 1. September 2010 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezog. Bis einschließlich 30. Juni 2013 betrug der monatliche Zahlbetrag ihrer Rente 439,48 Euro, ab dem 1. Juli 2013 440,89 Euro. Im gerichtlichen Verfahren machte die Klägerin geltend, dass die Anpassung der Rente um nur 0,25 % gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (GG) und die allgemeinen Menschenrechte verstoße. Die Erhöhung der Altersbezüge für pensionierte Beamte falle dagegen höher aus.Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Anpassung der Rente durch die Deutsche Rentenversicherung... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.06.2014
- 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09,1 BvR 1298/09, 1 BvR 1701/09 und 1 BvR 3148/09 -
Verfassungsbeschwerden gegen das Ausbleiben einer Rentenerhöhung und die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge erfolglos
Ausbleiben der Rentenerhöhungen und Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Rentner zum Erhalt der gesetzlichen Renten- und Krankenkassenversicherung zulässig
Das Ausbleiben einer Rentenerhöhung und die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge der Rentner zum 1. Juli 2005 verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Mit beiden Maßnahmen hat sich der Gesetzgeber innerhalb seines Gestaltungsermessens im Bereich des Sozialrechts bewegt.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens wenden sich u. a. gegen das Ausbleiben einer Rentenerhöhung zum 1. Juli 2005 sowie gegen Änderungen bei der Krankenversicherung der Rentner zu diesem Termin. Mit ihren Verfassungsbeschwerden greifen sie den jeweiligen Bescheid ihres Rentenversicherungsträgers sowie die diesen bestätigenden sozialgerichtlichen Entscheidungen an.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2014
- 3 AZR 51/12 -
Bei schlechter wirtschaftlicher Lage ist Arbeitgeber nicht zur Betriebsrentenanpassung verpflichtet
Auswirkungen der Finanzkrise können Betriebsrentenanpassung entgegenstehen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG alle drei Jahre prüfen muss, ob eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung möglich ist. Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Anpassung verpflichtet, wenn er annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war langjährig bei der D AG, einer Bank, beschäftigt. Er bezog von dieser seit dem 1. Januar 1998 eine Betriebsrente. Die Betriebsrente wurde von der D AG alle drei Jahre, zuletzt zum 1. Januar 2007, an den Kaufkraftverlust angepasst. Im Mai 2009 wurde die D AG auf die Beklagte, ebenfalls eine Bank, verschmolzen. Die Beklagte lehnte eine... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 26.08.2010
- S 23 R 4364/08 -
Deutsche Rentenversicherung muss Empfänger von Rentenleistungen auf Änderung der Hinzuverdienstgrenzen hinweisen
Versicherung muss Unterrichtung über Hinzuverdienstgrenzen mittels Hinweisblatt nachweisen können
Die Deutsche Rentenversicherung muss Empfänger von Rentenleistungen auf eine Änderung der Hinzuverdienstgrenzen hinweisen und im Zweifel den Zugang eines entsprechenden Hinweisblattes nachweisen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bezog seit August 1993 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. In den Jahren 2003 und 2004 verdiente die Klägerin monatlich 400 Euro und überschritt damit die geltenden Hinzuverdienstgrenzen.Die Deutsche Rentenversicherung hob daher die für diesen Zeitraum bewilligte Rente auf und forderte rund 3.000 Euro von der Klägerin... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011
- L 4 R 407/11 -
Aussetzung der Rentenanpassung 2010 rechtmäßig
Festsetzung des aktuellen Rentenwerts durch Rechtsverordnung der Bundesregierung entspricht gesetzlichen Vorgaben
Die Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2010 ("Null-Runde") entspricht dem Gesetz. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung ergeben sich nicht. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger hatte im zugrunde liegenden Fall u.a. geltend gemacht, dass eine Anpassung um mindestens 1,2 % erfolgen müsse, weil dies der Erhöhung entspreche, die ehemalige Beamte im Jahr 2010 durchschnittlich erhalten hätten. Auch wenn frühere Null-Runden nicht verfassungswidrig gewesen seien, müssten die Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung jedes Mal neu geprüft werden.... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011
- L 11 R 267/11 -
LSG Baden-Württemberg: Rentenanpassung zum 1. Juli 2010 verfassungsgemäß
"Nullrunde" für Altersrentner nicht zu beanstanden
Die zum 1. Juli 2010 erfolgte Rentenanpassung, in deren Folge die Rentnerinnen und Rentner keine Rentenerhöhung erhielten, ist rechtmäßig. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Hintergrund des Verfahrens war der Umstand, dass der Gesetzgeber den aktuellen Rentenwert, der für die Anpassung der Altersrenten maßgeblich ist, zum 1. Juli 2010 im Vergleich zum 1. Juli 2009 unverändert gelassen hatte. Daher kamen die Altersrentner im Jahr 2010 nicht in den Genuss einer Rentenerhöhung. Der Kläger des Verfahrens hatte sich gegen die maßgeblichen Rentenbescheide im... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2010
- 3 AZR 502/08 -
BAG: Betriebsrente muss nicht zwingend nach drei Jahren angepasst werden
Bei übermäßiger Belastung eines Unternehmens darf Rentenanpassung ganz oder teilweise abgelehnt werden
Nach § 16 BetrAVG hat der Versorgungsschuldner alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Er kann jedoch eine Anpassung der Renten ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Einem Versorgungsschuldner ist es gestattet, eine Anpassung der Renten ganz oder teilweise abzulehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Versorgungsschuldner annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, die Anpassungsleistungen aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009
- 3 AZR 369/07 -
Nach Auflösung eines Konzerns: Betriebsrentner können von Konzernmutter keine Sicherheitsleistung für Rentenanpassungen verlangen
Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages - Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen
Wird ein zwischen der Konzernmutter und der Versorgungsschuldnerin bestehender Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag beendet, so kann der Versorgungsgläubiger von der Konzernmutter nicht nach § 303 AktG Sicherheit für künftige Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG verlangen.
Zwar ist der Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung sicherungsfähig iSd. des § 303 AktG, denn er ist regelmäßig werthaltig. Allerdings fehlt es an einem Sicherungsinteresse des Versorgungsgläubigers. Sowohl dann, wenn die Versorgungsschuldnerin zu Recht die Anpassung nach § 16 BetrAVG verweigert, als auch dann, wenn ihre wirtschaftliche Lage eine Anpassung nach § 16 BetrAVG... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.04.2009
- 3 AZR 695/08 -
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung
Betriebsrente berechnet sich ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Anhebung der "gespaltenen Rentenformel"
Mit der außerplanmäßigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Frage der ergänzenden Auslegung einer Versorgungsordnung hat sich das Bundesarbeitsgericht befasst.
Zahlreiche Versorgungsordnungen sehen für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) höhere Prozentsätze vor als für den Teil bis zur BBG („gespaltene Rentenformel“). Die Einkommensteile, die die BBG überschreiten, sind einerseits nicht mit Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung belastet; anderseits fehlt dem Arbeitnehmer bei diesen Einkommensteilen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.02.2009
- 3 AZR 727/07 -
Betriebsrentenanpassung im Tochterkonzern muss sich nicht nach wirtschaftlicher Lage des Gesamtkonzerns richten
Bei der Anpassung der Betriebsrenten kommt es auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an, der die betriebliche Altersversorgung schuldet. Auch wenn es sich beim versorgungspflichtigen Arbeitgeber um eine konzernabhängige Tochtergesellschaft handelt, sind grundsätzlich seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebend. Auf eine schlechte wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft oder des Gesamtkonzerns kann es nur dann ankommen, wenn am Anpassungsstichtag ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in den nächsten drei Jahren die im Konzern bestehenden Schwierigkeiten auf das Tochterunternehmen "durchschlagen".
Im vorliegenden Fall erhielt der Kläger seine betriebliche Altersversorgung von einem Unternehmen, das in einen Konzern eingebunden war. Während sich sowohl die Konzernobergesellschaft als auch der Gesamtkonzern in einer kritischen wirtschaftlichen Lage befanden und sanierungsbedürftig waren, ließen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Tochterunternehmens isoliert betrachtet eine... Lesen Sie mehr
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