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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reh“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Urteil vom 31.05.2023
- 10 O 227/22 -
Haftung bei (vermeintlichem) Wildunfall
Unfallhergang nicht glaubhaftgemacht - Teilkaskoversicherung muss nicht zahlen
Das LG Koblenz hat entscheiden, dass die Teilkaskoversicherung grundsätzlich für Schäden aufkommt, die durch den Zusammenstoß eines Tieres mit dem Fahrzeug entstehen. Allerdings muss der Unfallhergang glaubhaft gemacht werden.
Die Klägerin ist Eigentümer eines PKW Daimler-Chrysler Modell 300 c, welches bei der Beklagten teil-kaskoversichert ist. Der Ehemann der Klägerin, der Zeuge M., befuhr am Unfalltag im Januar 2022 eine Kreisstraße die durch ein Waldstück führt. Auf nasser Fahrbahn rutschte der Zeuge mit dem von ihm geführten Fahrzeug in den Graben, wo das Fahrzeug mit einem Baumstumpf kollidierte. Durch den Aufprall entstand ein Sachschaden (wirtschaftlicher Totalschaden) in Höhe von 6.522,68 €.Die Klägerin behauptet, ihrem Ehemann sei in dem Waldstück unvermittelt ein Reh von rechts kommend vor das Auto gelaufen. Nur aufgrund eine Vollbremsung... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2017
- 7 LC 34/17, 7 LC 35/17 und 7 LC 37/17 -
Wildunfall: Unfallverursacher ist nicht zur Erstattung von Kosten für Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen verpflichtet
Im Straßenraum liegen gebliebene Reh bzw. Wildschwein führt nicht zur Verunreinigung der Straße im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verursacher eines Wildunfalls nicht verpflichtet ist, der Straßenbaubehörde die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen zu erstatten.
Der Kläger befuhr am 13. Juni 2013 mit einem Kraftfahrzeug die Bundesstraße B 446 und kollidierte zwischen Ebergötzen und Duderstadt mit einem die Fahrbahn kreuzenden Reh. Das Reh verendete und blieb im Straßenseitenraum liegen. Nach polizeilicher Unfallaufnahme und Unterrichtung des Jagdpächters ließ die zuständige Straßenmeisterei Herzberg das verendete Tier am Folgetag durch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 27.01.1994
- 8 U 2961/93 -
Wildschadenklausel einer Teilkaskoversicherung: Bei Zusammenstoß mit wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh besteht Anspruch auf Versicherungsschutz
Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Kollision mit in Bewegung befindlichem Haarwild nicht sachgerecht
Stößt ein PKW mit einem wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh zusammen und entsteht dadurch ein Schaden am PKW, besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber der Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz ist nicht allein auf Kollisionen mit in Bewegung befindlichen Tieren beschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Autofahrer mit seinem PKW von der Fahrbahn ab, weil er gegen ein wenige Augenblicke zuvor von einem vorausfahrendem PKW getötetem Reh gestoßen ist. Die Teilkaskoversicherung weigerte sich aber später den entstandenen Schaden zu regulieren. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Versicherungsschutz nur für eine Kollision mit in Bewegung befindlichem... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 11.07.2008
- 345 C 3874/08 -
Rettungskostenersatz bei Wildunfall: Versicherung muss Schaden für Reh-Ausweichmanöver zahlen
Steht ein Reh am Straßenrand
Weicht ein Autofahrer, der rechts am Waldrand ein Reh stehen sieht, nach links aus, um einen etwaigen Zusammenstoss zu vermeiden und gerät dadurch ins Schleudern, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden als sogenannten Rettungskostenersatz zu erstatten, es sei denn, der Autofahrer handelt grob fahrlässig.
Im September 2007 gegen Mitternacht fuhr die Tochter des späteren Klägers mit dem Auto ihres Vaters von Bad Tölz nach Dietramszell durch ein Waldgebiet. Plötzlich sah sie in einer Rechtskurve am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen. Die Fahrerin zog nach links, kam ins Schleudern und prallte ins Unterholz. Dadurch entstand ein Schaden am Auto in Höhe von 4545 Euro. Der Vater wandte... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Beschluss vom 22.02.2006
- 32 S 137/05 und 32 S 137/05 (a) -
Zur Einstandspflicht der Kaskoversicherung, wenn ein versichertes Fahrzeug beim Ausweichen eines Wildtieres beschädigt wird
Reh im Glück
Gut für den Rehbock, schlecht für den Autobesitzer: Zum Schaden des Fahrzeugs wird der Zusammenstoß zwischen Tier und Maschine verhindert. Wer dann eine schnelle Regulierung der Schäden durch den Kaskoversicherer erwartet, könnte den nächsten Schock erleben. Denn ohne Nachweis, dass der Wagen gerade durch das Ausweichen vor dem Tier beschädigt wurde, zahlt die Versicherung nichts. Saß man in einer solchen Situation alleine im Auto, ist der Beweis schwierig, aber nicht unmöglich.
In einem aktuellen Fall glaubten Amts- und Landgericht Coburg einem Automobilisten, dass er einem Wildtier ausgewichen und hierdurch sein Fahrzeug zu Schaden gekommen war. Die Richter verurteilten daher den Kaskoversicherer des Boliden zum Ersatz des Schadens von knapp 3.000 €.Etwas Vergleichbares hatte der Versicherungsnehmer bis dahin noch nicht erlebt. Er fuhr mit seinem... Lesen Sie mehr
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