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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regulierung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.10.2017
- 11 U 138/16 -

Regulierungsfrist nach Unfall mit ausländischem Militärfahrzeug der NATO beträgt drei Monate

Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei schuldlos versäumter Frist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses möglich

Nach einem Unfall mit einem ausländischen Militärfahrzeug eines NATO-Staates müssen Schaden­ersatz­ansprüche innerhalb einer Dreimonatsfrist gegenüber der zuständigen Schadens­regulierungs­stelle des Bundes geltend gemacht werden. Wird diese Frist schuldlos versäumt, kann ein Geschädigter innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses für das Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Wird auch die letztgenannte Frist versäumt, sind die Schadens­ersatz­ansprüche endgültig nicht mehr durchsetzbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Bielefeld.

Im zugrunde liegenden Fall erlitt der Kläger aus Siegen im März 2015 in Bielefeld einen Verkehrsunfall, bei dem sein Pkw BMW Kombi mit einem Militärfahrzeug der britischen Streitkräfte kollidierte. Der für die Regulierung derartiger Schäden nach dem NATO-Truppenstatut und seinem Zusatzabkommen zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - meldete der Kläger den Schaden erstmals Anfang September 2015.Zwischenzeitlich wandte sich der Kläger - jeweils in der Annahme, er kontaktiere den zuständigen Haftpflichtversicherer - an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. und eine in Hamburg ansässige private... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2015
- 4 U 26/14 -

Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls sowie verzögerter Schadensregulierung durch gegnerische Haftpflicht­versicherung

Verkehrsunfallopfer erhält 35.000 Euro Schmerzensgeld

Verursacht ein Autofahrer einen Verkehrsunfall grob fahrlässig und verzögert seine Haftpflicht­versicherung die Schadensregulierung, obwohl die Einstandspflicht eindeutig ist, so kann dies die Erhöhung des Schmerzensgeldes rechtfertigen. Zusammen mit mehreren durch den Unfall erlittenen Brüchen sowie unfallbedingter Folgeerscheinungen, kann dies ein Schmerzensgeld­anspruch in Höhe von 35.000 EUR begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls erlitt ein 39-jähriger Autofahrer schwere Verletzungen. Dazu gehörten ein Beckenbruch, ein Bruch des linken Unterarms und der linken Augenhöhle, ein Nasenbeinbruch, eine Lungenquetschung sowie ein Schleudertrauma zweiten Grades. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlte an das... Lesen Sie mehr

Landgericht Aachen, Urteil vom 30.11.2011
- 11 O 478/09 -

700.000 Euro Schmerzensgeld für schwerste dauerhafte Gehirnschädigung in Folge ärztlicher Behandlungsfehler

Landgericht Aachen verurteilt Krankenhausträger zu hohem Schmerzensgeld

Das Landgericht Aachen hat einem Kind, das aufgrund gravierender ärztlicher Behandlungsfehler in einer Kinderklinik eine schwere Gehirnschädigung mit der Folge lebenslanger geistiger und körperlicher Behinderung, davongetragen hat, ein Schmerzensgeld von 700.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen.

Das Kind war mit zweieinhalb Jahren mit Durchfall, Erbrechen und Fieber in die beklagte Kinderklinik eingeliefert worden. Es war an tuberkulöser Meningitis erkrankt, was die behandelnden Ärzte jedoch zunächst nicht erkannten. Ihnen unterliefen vielmehr mehrere grobe Behandlungsfehler. Dies begann bereits mit einer unzureichenden Anamnese bei Aufnahme des Patienten. Trotz erhöhter Tuberkulose-Inzidenz... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 25.06.2014
- 413 C 10946/13 -

Wohnungsmieter hat Anspruch auf Möglichkeit zur eigenen Steuerung der Heizung

Beheizung von Räumen nach eigener Entscheidung wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags

Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch darauf, dass eine Möglichkeit besteht, nach freier Entscheidung die Räume zu beheizen. Dieser Anspruch ist wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im September 2013 erfuhr die Mieterin, dass die Heizung in ihrer Wohnung über die Therme der Nachbarwohnung versorgt wurde. Dies führte dazu, dass die Mieterin nur dann heizen konnte, wenn die Nachbarin die Therme eingeschaltet hatte. Damit gab sich die Mieterin nicht zufrieden und erhob gegen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 05.07.2013
- 331 C 13903/12 -

Versicherung muss Kosten für Gutachter des Versicherungs­nehmers zum Beweis der Unschuld an einem Unfall nicht erstatten

Schadensregulierung liegt im Ermessespielraum der Versicherung

Bestreitet der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung, den Schaden verursacht zu haben, kann die Versicherung selbst entscheiden, ob sie dennoch zahlt oder nicht. Sie muss ihrem Versicherungsnehmer nicht die Kosten für ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zum Beweis seiner Unschuld erstatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Halterin eines Pkw VW Golf. Am Nachmittag des 29. Dezember 2008 parkte sie ihren PKW in einer Parkbucht in der Lindwurmstraße in München. Hinter ihrem Pkw war ein Pkw BMW abgestellt. Nach kurzer Zeit kehrte sie zurück, um weiter zu fahren. Wegen eines quer vor ihrem Fahrzeug abgestellten Pkw fuhr sie vorsichtig ein kleines Stück zurück und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.02.2013
- 21 C 192/11 -

Kein Recht zur Mietminderung bei nicht verschließbarer Badezimmertür und fehlender Regulierungs­möglich­keit der Backofentemperatur

Vorliegen von nur unerheblichen Mängeln

Ist die Badezimmertür nicht mehr verschließbar und kann die Temperatur des Backofens nicht mehr reguliert werden, so liegen nur unerhebliche Mietmängel vor. Ein Recht zur Mietminderung besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da die Badezimmertür nicht verschließbar war und die Temperatur im Backofen nicht reguliert werden konnte. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.04.2012
- 201 C 481/10 -

Mangelnde Beheizbarkeit und fehlende Regulierbarkeit der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung

Ebenso unterschiedliche Verfliesung im Badezimmer und über Putz verlegte Rohre

Die mangelnde Beheizbarkeit einer Wohnung und die fehlende Möglichkeit der Regulierung der Heizung für jeden einzelnen Raum berechtigen in den Wintermonaten Januar und Februar zu einer Mietminderung von 20 %. Ebenso stellt eine unterschiedliche Verfliesung im Badezimmer und über Putz verlegte Rohre einen Mangel dar, der zu einer Mietminderung in Höhe von 3 % berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete wegen mehrere behaupteter Mängel. So sei eine Beheizung der Wohnung auf 20° C nicht möglich gewesen. Weiterhin sei die Heizung nur zentral aus der Küche regulierbar gewesen und es sei notwendig gewesen durchschnittlich sieben Mal am Tag Stoß zu lüften, um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Daher... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 22.06.1983
- 63 a S 69/83 -

Nichtregulierbarkeit der Heizung begründet kein Recht zur Mietminderung

Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt

Die Nichtregulierbarkeit einer Heizung stellt nur eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch dar. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine Miete, da die Heizung bei Betätigung des Ventils entweder die volle Wärme abgab oder gar keine. Er bemängelte die mangelnde Regulierbarkeit. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen... Lesen Sie mehr



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