wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Redezeit“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2014
- 2-09 S 6/13 -

Wohnungs­eigentums­recht: Unzulässigkeit einer generellen ohne Ausnahme geltenden Rede­zeit­beschränkung

Beschluss zur generellen Rede­zeit­beschränkung auf Wohnungs­eigentümer­versammlung separat angreifbar

Regelt ein Wohnungs­eigentümer­beschluss, dass die Redezeit ab sofort auf drei Minuten begrenzt ist, so kann der Beschluss separat angegriffen werden. Zudem ist es unzulässig eine ohne Ausnahme geltende Rede­zeit­beschränkung zu beschließen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine generelle Redezeitbeschränkung auf drei Minuten beschließen darf.Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass eine generelle Redezeitbeschränkung auf drei Minuten unzulässig ist. Denn dabei werde weder die Bedeutung der Materie noch die Komplexität der zu besprechenden Themen berücksichtigt. Daran müsse sich aber die Redezeit messen. Es müssen daher stets Ausnahmen für schwierige oder komplexe Themen vorgesehen werden. Daran habe es hier aber gefehlt.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 18.05.2010
- 133 C 3201/09 -

Redeordnung für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zwecks effektiver und zügiger Durchführung von Versammlungen grundsätzlich zulässig

Regelmäßige Beschränkung der Redezeit auf 5 Minuten bei 36 Wohnungseigentümern zulässig

Möchte eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft überlange Versammlungen vermeiden, ist es ihr gestattet zur effektiven und zügigen Durchführung der Versammlungen eine Redeordnung zu erlassen. Bei 36 Wohnungseigentümern ist eine regelmäßige Beschränkung der Redezeit auf 5 Minuten zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2009 beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine "Redeordnung" nach dem im Vorjahr eine Versammlung bei lediglich 9 Tagesordnungspunkten fast fünf Stunden dauerte. In der Ordnung wurde die Redezeit auf 5 Minuten beschränkt. Hielt sich einer der 36 Eigentümer nicht an die Zeit, so konnte der Versammlungsvorsitzende nach zweimaliger... Lesen Sie mehr




Werbung