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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Realsplitting“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.12.2019
- 1 K 494/18 E -

Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting als Werbungskosten abzugsfähig

Unterhaltszahlungen sind gemäß § 22 Nr. 1a EStG als steuerbare Einkünfte zu behandeln

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhalts­leistungen als sonstige Einkünfte versteuert.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls und ihr mittlerweile geschiedener Ehemann trennten sich im Jahr 2012. Vor dem Amtsgericht führten beide ein familienrechtliches Streitverfahren, das die Scheidung, den Versorgungsausgleich sowie den nachehelichen Unterhalt umfasste. Im Jahr 2014 wurde die Ehe durch Beschluss des Amtsgerichts geschieden und der frühere Ehemann der Klägerin zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts erhoben die Klägerin Beschwerde und ihr früherer Ehemann Anschlussbeschwerde beim Oberlandesgericht. Streitgegenstand dieses Verfahrens war die Höhe des zu zahlenden nachehelichen... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 14.09.2012
- 7 V 4/12 -

Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf die Anwendung eines Splitting-Verfahrens

Niedersächsisches Finanzgericht veneint Verfassungswidrigkeit der Besteuerung für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf die Anwendung des Ehegatten-Splittings oder eines Familien-Splittings. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

In dem zugrunde liegenden Fall ist die Antragstellerin verwitwet und hat zwei minderjährige Kinder. Im Hauptsacheverfahren macht sie geltend, ihre Besteuerung als Alleinerziehende sei verfassungswidrig. Gegenüber einem zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepaar (mit oder ohne Kinder) und gegenüber einem geschiedenen Ehepaar, das ein Real-Splitting in Anspruch nehme, zahle sie... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2008
-  III R 57/05 -

Eine Abfindung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten kann nur eingeschränkt steuerlich berücksichtigt werden

Vereinbaren Ehegatten im Zusammenhang mit einer Scheidung statt laufender Unterhaltszahlungen eine einmalige Abfindung, kann der unterhaltsverpflichtete Ehegatte den Abfindungsbetrag nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG), sondern nur betragsmäßig begrenzt nach § 33 a EStG oder im Wege des Realsplittings (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abziehen.

Beim Realsplitting können Unterhaltszahlungen mit Zustimmung des Unterhaltsempfängers bis zu 13 805 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden; der Empfänger hat die Unterhaltszahlungen aber als sonstige Einkünfte zu versteuern. Stattdessen können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner bis zu 7 680 € im Kalenderjahr nach § 33 a EStG als außergewöhnliche Belastung... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2005
- 17 K 6808/02 E -

Erweiterung des Antrags auf Realsplitting nachträglich möglich

Der Kläger hatte zunächst nur einen betragsmäßig begrenzten Antrag auf Abzug der Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Ehefrau gestellt. Später erweiterte er den Antrag mit Zustimmung der geschiedenen Ehefrau.Nach der Entscheidung des Gerichts stellt die Erweiterung des Antrags ein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Änderung der Einkommensteuerbescheide erfordere.... Lesen Sie mehr