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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reaktivierung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2022
- 2 C 4.21 -

Kein Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten

BVerwG weist Revision zurück

Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig und beantragt er seine Reaktivierung (erneute Berufung in das aktive Beamtenverhältnis), hat der Dienstherr dem Antrag zu entsprechen, sofern dem nicht ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. In diesem Rahmen hat der Dienstherr nur zu prüfen, ob es an jeglicher zumutbaren Verwendungs­möglichkeit fehlt. Dagegen darf er die Reaktivierung nicht solange hinausschieben, bis er tatsächlich einen dem Statusamt des Beamten entsprechenden Dienstposten gefunden hat. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, ein Studiendirektor, wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im darauffolgenden Jahr stellte der Dienstherr im Anschluss an eine amtsärztliche Untersuchung die volle Wiederherstellung der Dienstfähigkeit fest. Knapp sieben Monate später nachdem für ihn eine Einsatzschule gefunden war wurde der Kläger reaktiviert. Der Kläger begehrt Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen den Ruhestandsbezügen und der Besoldung für den Zeitraum zwischen der Feststellung der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und der Reaktivierung. Sein Begehren ist in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben.Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 18.12.2017
- 4 C 1217/17 (2) -

Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugverspätung nach Reaktivierung eines ursprünglich wegen Streikankündigung annullierten Fluges

Fluggesellschaft kann sich wegen Reaktivierung nicht mehr auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung, weil die Fluggesellschaft einen wegen eines angekündigten Streiks ursprünglich annullierten Flug wieder reaktiviert, so steht den Fluggästen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Aufgrund der Flugreaktivierung kann sich die Fluggesellschaft nicht mehr auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Streikankündigung von griechischen Fluglotsen annullierte eine Fluggesellschaft im Oktober 2016 einen Flug von Thessaloniki nach Berlin-Schönefeld. Nachdem aber die Fluglotsen einen Tag vor dem geplanten Flug den Streik absagten, reaktivierte die Fluggesellschaft den Flug. Da der Flug nachfolgend mit einer Verspätung von mehr... Lesen Sie mehr




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