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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rauschtat“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 09.03.2011
- 3 Ss 20/11 -
Anlasslose Anwahl der Notrufnummer stellt Missbrauch von Notrufen dar
Strafbarkeit nach § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB besteht
Wird die Notrufnummer 110 anlasslos angewählt, so stellt dies einen Missbrauch von Notrufen dar. Dies ist gemäß § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall rief eine betrunkene Frau im Oktober 2009 in der Zeit von 17.45 Uhr bis 20.54 Uhr über ihren Telefonanschluss insgesamt 54mal die Notrufnummer 110 an. Einen Anlass dafür hatte sie nicht. Sie wollte lediglich mit dem jeweiligen Polizeibeamten reden und die Beamten zu einem Besuch überreden. Das Amtsgericht verurteilte die Frau deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung. Die Berufung der Frau wurde vom Landgericht verworfen. Daraufhin legte sie Revision ein. Sie meint, das Anwählen der 110 komme kein Notruf gleich, da damit allein nicht unmissverständlich eine Not- und Gefahrenlage angezeigt und... Lesen Sie mehr
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