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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Radarstörung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2014
- X ZR 104/13 und X ZR 121/13 -

Keine Ausgleichszahlung nach der Flug­gast­rechte­verordnung bei Generalstreik und Radarausfall

Beeinträchtigungen des Flugplans beruhen auf nicht beeinflussbaren außergewöhnlichen Umständen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Reisenden, deren Flüge sich aufgrund von Generalstreiks oder Radarausfällen um mehrere Stunden verspäten, keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Flug­gast­rechte­verordnung zusteht. Nach Auffassung des Bundessgerichtshofs wirken Streiks und Radarausfälle von außen auf den Flugbetrieb ein und können von diesem nicht beherrscht werden. Die hierdurch verursachten Beeinträchtigungen des Flugplans des Luft­verkehrs­unternehmens beruhen somit auf außergewöhnlichen Umständen, für die gemäß der Flug­gast­rechte­verordnung kein Entschädigungs­anspruch besteht.

Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen über Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 500 Euro wegen verspäteter Flüge nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a* der Flug­gast­rechte­verordnung zu entscheiden.Die Kläger des ersten Falls buchten bei der Beklagten Hin- und Rückflüge von Frankfurt am Main nach Mahón (Menorca). Der Hinflug startete verspätet und landete nicht wie vorgesehen um 21.55 Uhr, sondern erst nach 1.00 Uhr. Auch der Rückflug eine Woche später kam mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden in Frankfurt an. Die Verspätung des Hinflugs war auf einen Generalstreik in Griechenland zurückzuführen, von dem das... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 24.07.2013
- 6 K 248/09 -

Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen-Teveren stellen keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs dar

Nicht mehr hinnehmbare Auswirkungen auf den Flugverkehr sind nicht zu befürchten

Für ein Bauverbot zum Zwecke der Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr reicht nicht jede Beeinträchtigung einer Radaranlage aus. Es ist erforderlich, dass unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr die Beeinträchtigung der Flugsicherungseinrichtung nicht mehr hinnehmbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin festzustellen, dass sie einen Anspruch auf Erteilung eines positiven immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für den Bau von zwei Windkraftanlagen mit jeweils 146 Metern Höhe in der Nähe des Flughafens Geilenkirchen-Teveren hat. Die Städteregion Aachen hatte den Antrag auf Genehmigung zuvor abgelehnt, weil sie im Hinblick auf den... Lesen Sie mehr




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