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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Radarfotos“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 01.03.2019
- 953 OWi 435 Js 216208/18 -

11x geblitzt in 68 Minuten: Raser wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Überschreitungen der Höchst­geschwindig­keit verurteilt

Insgesamt 1.504 Euro Geldbuße und drei Monate Fahrverbot für Rekordraser

Ein Verkehrssünder ist vom Amtsgericht München zu einer Gesamtgeldbuße von 1.504 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Der Mann war in gut einer Stunde elf Mal geblitzt worden.

Am 01.03.2019 verurteilte das Amtsgericht München einen 24 jährigen ausgebildeten Anlagenmechaniker und derzeitigen Meisterschüler aus München-Obermenzing wegen einer fahrlässigen und fünf vorsätzlichen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit zu Geldbußen von 64, 224, 224, 384, 224 und 384 Euro und zu einem dreimonatigen Fahrverbot.Am 23.05.2018 um 00.19 Uhr fuhr der Betroffene mit seinem PKW Peugeot im Petueltunnel in östlicher Richtung und überschritt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h und um 00.22 Uhr im Richard-Strauss-Tunnel in südlicher Richtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.02.2016
- (2 B) 53 Ss-OWi 664/15 (6/16) -

Bei schlechter Qualität des Blitzerfotos muss Gericht zur Fahrer­identi­fizierung auf dem Foto erkennbare charakteristische Merkmale benennen und beschreiben

Fehlende Indizien für Fahrzeugüberlassung an Dritte sowie fehlende Angaben zur Fahrereigenschaft sprechen nicht für Fahrereigenschaft des Fahrzeugbesitzers

Ist ein Blitzerfoto von schlechter Qualität, genügt ein Vergleich zwischen Foto und persönlich anwesenden Fahrzeugbesitzer nicht zum Nachweis seiner Fahrereigenschaft. Vielmehr hat das Gericht die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale zu benennen und zu beschreiben. Das Indizien für eine Fahrzeugüberlassung an Dritte sowie Angaben zur Fahrereigenschaft einer anderen Person fehlen, genügt nicht zur Annahme, der Fahrzeugbesitzer habe das Fahrzeug gefahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Fahrzeugbesitzerin im November 2015 vom Amtsgericht Cottbus wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 35 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 160 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Das Gericht sah die Betroffene aufgrund des Blitzerfotos, der fehlenden Indizien für eine Überlassung des... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.04.2013
- 5 RBs 33/13 -

Identifizierung des Fahrers anhand Blitzerfoto: Urteil muss Angaben zur Bildqualität, -schärfe, -inhalt und zu mehreren charakteristischen Merkmalen des Abgebildeten enthalten

Alternativ ist eine Bezugnahme auf Blitzerfoto gemäß § 276 Abs. 1 Satz 3 StPO und § 71 Abs. 1 OWiG möglich

Ist eine Identifizierung eines Autofahrers anhand eines Blitzerfotos für eine Verurteilung zu einer Geldbuße erforderlich, so muss das Urteil grundsätzlich Angaben zur Bildqualität, -schärfe und -inhalt enthalten. Zudem muss der Richter die charakteristischen Merkmale des Abgebildeten präzise beschreiben. Alternativ ist eine Bezugnahme des in der Akte befindlichen Blitzerfotos gemäß § 276 Abs. 1 Satz 3 StPO und § 71 Abs. 1 OWiG möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Autofahrerin wegen einer fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit vom Amtsgericht Warstein zu einer Geldbuße verurteilt. Zudem wurde ein Fahrverbot ausgesprochen. Da sich die Autofahrerin zu den Vorwürfen nicht äußerte, stützte sich die Verurteilung auf das angefertigte Blitzerfoto. Nach Auffassung des Amtsgerichts haben die markante... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2011
- IV-4 RBs 29/11 -

Ordnungswidrigkeit: Erhöhte Anforderungen an die Identifizierung eines Fahrers bei schlechter Qualität eines Radarfotos

Verurteilung eines Verkehrssünders nur bei richterlicher Überzeugung der Fahrereigenschaft

Ist ein Radarfoto von schlechter Qualität, so treffen den Richter erhöhte Anforderungen an der Identifizierung des Fahrers. Die Verurteilung eines Verkehrssünders ist nur dann zulässig, wenn für den Richter die Fahreigenschaft anhand überprüfbarer Kriterien feststeht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Amtsgericht zu einer Geldbuße verurteilt. Der Richter war aufgrund der Radarfotos überzeugt, dass der Autofahrer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug fuhr. Nähere Ausführungen dazu machte er jedoch nicht, sondern verwies lediglich auf die Fotos. Der Autofahrer behauptete, er... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.02.2012
- 2 Ss Owi 143/2012 -

Blitzerfotos müssen Fahreridentität zweifelsfrei feststellen lassen

Bei Zweifeln: Weitere Indizien erforderlich

Blitzerfotos müssen geeignet sein die Fahreridentität zweifelsfrei, anhand von charakteristischen Merkmalen des Betroffenen, festzustellen. Liegen Zweifel vor, so können diese durch weitere Indizien beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Frau vom Amtsgericht Landsberg am Lech wegen zu dichten Auffahrens zu einer Geldbuße von 160 € verurteilt. Des Weiteren wurde gegen sie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das Gericht war von der Fahrereigenschaft der Frau aufgrund eines Blitzerfotos überzeugt. Die Frau bestritt jedoch das Fahrzeug gefahren zu haben. Das Foto sei zu unscharf,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Herford, Urteil vom 08.12.2010
- 11 OWi-54 Js 1096/10-442/10 -

Amtsgericht Herford: Im Zweifel für den Raser - Messfotos aus Radarkontrolle sind nicht verwertbar

Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage besteht für 'Blitzerfotos' ein Beweisverwertungsverbot

Das Amtsgericht Herford vertritt die Auffassung, dass im Rahmen von Radarkontrollen zur Ermittlung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr gefertigte Fotos des Pkw-Fahrers mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vor Gericht nicht verwertbar sind. Für die gefertigten Fotos bestehe ein Beweiserhebungsverbot, welches aufgrund ausdrücklichen Widerspruchs des Fahrers zu einem Beweisverwertungsverbot im Gerichtsverfahren über die Verkehrsordnungswidrigkeit führe.

Mit der von ihm vertretenen Auffassung widersprach der zuständige Richter des Amtsgerichts der Rechtsprechung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte, darunter auch der des Oberlandesgerichts Hamm - der für sein Gericht zuständigen Revisionsinstanz (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 22.03.2011 - III-3 RBs 61/11 -). Diese Gerichte sehen in § 100 h Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO)... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.03.2011
- III-3 RBs 61/11 -

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.03.2011
- III-3 RBs 62/11 -

OLG Hamm widerspricht AG Herford: Radarfotos dürfen als Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung verwertet werden

Richter Helmut Knöner vom AG Herford sieht für Anfertigung von Radarfotos keine hinreichende Rechtsgrundlage

Das Oberlandesgericht Hamm hat zwei Rechtsbeschwerden der Staatsanwaltschaft aus formalen Gründen verworfen, in denen dem Amtsgericht Herford vorgeworfen wurde, durch unterlassene Beweiserhebungen seine Aufklärungspflicht verletzt zu haben. Das Amtsgericht hatte in mehreren Fällen "Temposünder" freigesprochen, weil es meinte, die Radarfotos könnten nicht als Beweis verwendet werden. Für die Anfertigung von Radarfotos gäbe es keine hinreichende gesetzliche Grundlage urteilte der beim Amtsgericht Herford zuständige Richter Helmut Knöner, den einige Medien deshalb als "Richter Gaspedal" bezeichnen. Das OLG Hamm widersprach und führte aus, dass § 100 h StPO eine ausreichende Grundlage für Geschwindigkeitsmessungen darstelle.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Amtsgericht Herford mehrere Autofahrer, die sich zur Frage der Fahrereigenschaft nicht geäußert hatten, jeweils von dem Vorwurf der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit freigesprochen. Die gefertigten Radarfotos hatte das Amtsgericht bei der Beweiswürdigung nicht berücksichtigt und hierzu die Auffassung vertreten, es existiere... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2010
- 2 BvR 759/10 -

Verfassungsbeschwerde gegen durch "Blitzer" erstellte Lichtbilder erfolglos

Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs rechtfertigt Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten

Die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen durch so genannte Blitzer, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder,... Lesen Sie mehr




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