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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Querdenken-Bewegung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2021
- 1 S 109/21 -
OVG bestätigt auch Verbot der Versammlung "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie"
Unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit zu erwarten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem weiteren Eilverfahren das Verbot der für den 1. August 2021 ab 15.30 Uhr in Berlin auf der Straße des 17. Juni angemeldeten Versammlung unter dem Motto "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie" bestätigt und die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe. Leben und Gesundheit von Menschen seien mit Blick auf die Gefahr einer COVID-19-Infektion unmittelbar gefährdet, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske missachteten. Die Versammlung stehe in einem Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die den Corona-Maßnahmen-Kritikern und "Querdenkern" zuzurechnen seien.Deren Versammlungen zeichneten... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 21.07.2021
- 6 L 1354/21.KS -
VG bestätigt Versammlungsverbot der Stadt Kassel
Querdenker-Demo in Kassel bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Eilantrag der Anmelderin der Versammlung und des Aufzuges "Für Frieden, Freiheit, Menschenrechte und für eine geschlossene Gesellschaft" gegen eine Verbotsverfügung der Stadt Kassel abgelehnt.
Die Versammlung mit ca. 3.000 Teilnehmern soll auf dem Rainer-Dierichs-Platz vor dem Hauptbahnhof in Kassel stattfinden. Ein Aufzug über die Kurfürstenstraße, Ständeplatz, Friedrich-Ebert-Straße, Querallee, Wilhelmshöher Allee, Fünffensterstraße, zurück zum Hauptbahnhof soll sich anschließen. Die Stadt Kassel verbot die Versammlung und den Aufzug mit Bescheid vom 20. Juli 2021. Hiergegen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 16.06.2021
- 6 L 1115/21.KS -
Verwaltungsgericht bestätigt Versammlungsverbot der Stadt Kassel
Querdenker-Demo in Kassel bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit den Eilantrag des Anmelders der im Innenstadtbereich für den 19. Juni 2021 geplanten Versammlung „Mittsommer in Kassel - Bewahren - Versöhnen - Schöpfen“ gegen die Verbotsverfügung der Stadt Kassel vom 14. Juni 2021 abgelehnt.
Das VG führte zur Begründung aus, die Antragsgegnerin habe insoweit eine hinreichend tragfähige und konkrete Gefahrenprognose getroffen. Sie führe nicht nur auf Basis bloßer Vermutungen, sondern auf der Grundlage ausreichender Erkenntnisse zu Recht an, dass der Antragsteller und die zu erwartenden Teilnehmer der sog. Querdenker-Bewegung angehörten. Die Antragsgegnerin stütze sich hierbei... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.04.2021
- 1 L 236/21 -
Berliner Polizei durfte "Querdenker"-Demonstration verbieten
Verbot wegen unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestätigt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das von der Berliner Polizei ausgesprochene Versammlungsverbot für eine Demonstration aus Anlass der Befassung des Bundestages mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes am 21. April 2021 bestätigt.
Das VG hat das Verbot in Anwendung des im Februar 2021 in Kraft getretenen Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin bestätigt, wonach eine Versammlung unter freiem Himmel bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden kann.Mit der beabsichtigten Durchführung der Versammlung gingen unmittelbare Gefahren für das Grundrecht Dritter auf... Lesen Sie mehr
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.11.2020
- 10 CS 20.2449 -
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.11.2020
- 10 CS 20.2450 -
BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurück
Versammlung darf Verweigerung von Hygienemaßnahmen untersagt werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat Beschwerden von Veranstaltern zweier Demonstrationen der Querdenken-Bewegung in München zurückgewiesen und damit die von der Landeshauptstadt verfügten Beschränkungen für eine stationäre Versammlung auf der Theresienwiese sowie die vollständige Untersagung eines Aufzugs zur Theresienwiese bestätigt.
Die Landeshauptstadt hatte eine angezeigte Versammlung mit 5.000 Teilnehmern auf 1.000 Teilnehmer beschränkt, eine Maskenpflicht angeordnet und eine bestimmte Anzahl von Ordnern vorgeschrieben. Ein Aufzug, mit 5.000 Teilnehmern, für den der Veranstalter die Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen ausdrücklich angekündigt hatte, wurde untersagt. Die gegen die Beschränkungen bzw. die vollständige... Lesen Sie mehr