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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pushback-Fahrzeug“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Erding, Urteil vom 15.04.2016
- 7 C 1934/15 -
Verspätete Ankunft des Pushback-Fahrzeugs begründet außergewöhnlichen Umstand an Flugverspätung
Fluggast steht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil am Startflughafen das Pushback-Fahrzeug zu spät bereitstand, besteht für die Fluggäste kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO stützen. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil am Flughafen in Canton (China) das Pushback-Fahrzeug zu spät eintraf, erhielt der Flug nach Paris eine spätere Starterlaubnis und konnte somit nicht planmäßig starten. Dies führte dazu, dass eine Flugpassagierin ihren Anschlussflug nach München verpasste und erst mit einer Verspätung von knapp sechs Stunden ihr Ziel erreichte. Sie klagte anschließend gegen die Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung.Das Amtsgericht Erding entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe nach Art. 7 VO kein Anspruch auf Ausgleichsleistung zu. Dieser sei nach Art. 5 Abs. 3 VO aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands ausgeschlossen.... Lesen Sie mehr
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