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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pumpe“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 05.07.2022
- 10 C 49/22 -
Wartungskosten für Pumpe kann auf Mieter umgelegt werden
Pumpenwartungskosten als Kosten der Entwässerung
Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Kosten der Entwässerung vorsieht. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Rheine unter anderem über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten für die Wartung einer Pumpe.Das Amtsgericht Rheine entschied, dass die Kosten für die Wartung der Pumpe umlegbar seien. Diese Kosten fallen unter dem im Mietvertrag geregelten Kosten der Entwässerung. Bei den Pumpenwartungskosten handele es sich um eine regelmäßig in Betriebskostenabrechnungen vorkommende Position, die dem Bereich der Wassergewinnung bzw. Entwässerung zuzuordnen seien.Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter... Lesen Sie mehr
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