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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Prüfungsangst“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 21.07.2021
- 2 ME 121/21 -

Kein wirksamer Rücktritt von Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit 23 Tage nachärztlicher Untersuchung

Prüfungsrücktritt muss unverzüglich erklärt werden

Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit ist dann nicht wirksam, wenn er 23 Tage nach der ärztlichen Untersuchung erklärt wird. In diesem Fall ist der Prüfungsrücktritt nicht mehr unverzüglich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Medizin-Studentin im Jahr 2021 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gegen die Bewertung einer Wiederholungsprüfung als nicht bestanden. Zudem beantragte sie Eilrechtsschutz. Die Studentin hatte die am 29. Januar 2021 stattfindende Prüfung abgebrochen und am 23. Februar 2021 den Rücktritt von der Prüfung erklärt. Sie gab an, vor der Prüfung ängstlich gewesen zu sein. In der Prüfungssituation haben sich plötzlich intensive vegetative Reaktionen wie Zittern, Schweißausbrüche, Mundtrockenheit, Schindel und Unkonzentriertheit gezeigt. Sie sei daher prüfungsunfähig gewesen. Als Beleg legte sie eine ärztliche... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 12.08.2008
- 6 K 414/08.WI -

Prüfungsangst berechtigt nicht, ein drittes Mal an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage eines angehenden Krankenpflegers bei einer Krankenpflegerschule im Rheingau abgewiesen, der die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung begehrte.

Der Kläger hatte bereits im Jahr 2006 den schriftlichen Teil der Krankenpflegerprüfung mit nur mangelhaft (Note 5) abgelegt, was nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Nichtbestehen der Prüfung insgesamt führte. Auch in der Wiederholungsprüfung im Jahr 2007 absolvierte er diesen Teil der Prüfung erneut mit mangelhaft, so dass die Prüfung als endgültig nicht bestanden... Lesen Sie mehr




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