die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Prostitutionsstätte“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.01.2021
- 6 B 11589/20.OVG -
Zur "Zimmervermietung" umgestaltetes Bordell stellt unzulässigen Bordellbetrieb dar
Zur "Zimmervermietung" umgestaltetes Bordell in Speyer bleibt geschlossen
Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern eines zur „privaten Zimmervermietung“ umgestalteten Bordells zu Recht eine Nutzungsuntersagung verfügt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Die Antragstellerinnen betrieben in Speyer ein Bordell, das sie nach dem Verbot von Prostitutionsstätten durch die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im November 2020 ihren eigenen Angaben zufolge so umgestalteten, dass seitdem in den ursprünglich von den Prostituierten genutzten Räumen eine private Zimmervermietung betrieben werde. Ob die Mieter der zur Verfügung gestellten Zimmer Prostitutionsleistungen in Anspruch nähmen, sei ihnen nicht bekannt.Nach Durchführung von Kontrollen in dem Anwesen untersagte die Stadt Speyer die Nutzung der Räume zu Prostitutionszwecken, weil nach Würdigung der Verhältnisse vor Ort... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 10.12.2020
- 5 L 1066/20.NW -
Zur „Zimmervermietung“ umgestaltete Prostitutionsstätte zu Recht geschlossen
VG präzisiert den Begriff des "Prostitutionsgewerbe"
Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern einer zur "Zimmervermietung" umgestalteten Prostitutionsstätte zu Recht eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.
Die Antragsteller betreiben seit längerem in Speyer eine Prostitutionsstätte. Nachdem seitIn-Kraft-Treten der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im November 2020 der Betrieb von Prostitutionsstätten wieder untersagt ist, veränderten die Antragsteller ihr Geschäftsmodell nach eigenen Angaben wie folgt: Nunmehr würden in acht von zehn vorhandenen Räumen eine private... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.08.2020
- 6 B 10868/20.OVG -
Coronavirus: Prostitutionsstätten in Rheinland-Pfalz weiterhin geschlossen - Eilantrag auf Öffnung abgelehnt
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur Rechtmäßigkeit von Bordellschließungen wegen Covid-19
Das in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Speyer. Sie wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.07.2020
- 1 L 445/20 -
Corona-Pandemie: Bordelle bleiben auch weiterhin geschlossen
Keine Öffnung von Freudenhäusern bis zum 31.08.2020
Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Verordnung untersagt die Öffnung und Durchführung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 31. August 2020. Auf dieser Grundlage lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Betreibers eines erotischen Massagestudios ab.Es sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Urteil vom 30.06.2020
- 2 C 252/19 -
OVG kippt Sperrbezirksverordnung in der Saarbrückener Innenstadt
Verordnung über das Verbot von Prostitution in bestimmten Gebieten von Saarbrücken teilweise unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil dem Normenkontrollantrag des Betreibers einer Prostitutionsstätte gegen die von der Landeshauptstadt Saarbrücken Anfang 2019 erlassene Verordnung über das Verbot der Prostitution auf ihrem Gebiet entsprochen und diese teilweise für unwirksam erklärt, soweit hiervon der Betrieb von Prostitutionsstätten in einem eigens festgelegten Sperrbezirk verboten wird.
Im zugrunde liegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass nach den Unterlagen nicht für alle Bereiche des weit gefassten, die gesamte Innenstadt der Landeshauptstadt erfassenden Sperrbezirks die für derartige Regelungen nach der einschlägigen Ermächtigung in Art. 297 Abs. 1 Satz 1 EGStGB notwendige Erforderlichkeit zum Schutz der Jugend und des "öffentlichen Anstands" festgestellt... Lesen Sie mehr