Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Praxisausfallversicherung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.05.2009
- VIII R 6/07 -
Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu versteuern
Versicherungszahlungen sind nicht als Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit zu bewerten
Eine sogenannte Praxisausfallversicherung, die fortlaufende Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, stellt eine private Versicherung dar. Die Versicherungsleistung ist nicht zu versteuern. Umgekehrt sind insoweit die an die Versicherung gezahlten Beiträge nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Bei der Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung, die vor allem von Freiberuflern und Einzelgewerbetreibenden im Anspruch genommen wird, ersetzt die Versicherungsgesellschaft die fortlaufenden Praxis- oder Kanzleikosten (Miete, Leasingraten, Personalkosten u.s.w.) im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers, im Falle einer gesundheitspolizeilich verfügten Quarantänemaßnahme oder, je nach individueller Vereinbarung, auch bei einer durch Brand, Wasser, Einbruch ausgelösten Betriebsunterbrechung.Im Streitfall hatte eine Ärztin eine solche Versicherung abgeschlossen. Nach einem Sturz war sie längere... Lesen Sie mehr