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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Präimplantationsdiagnostik (PID)“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.12.2020
- 3 C 6.19 -

BVerwG: Chromosomen-Screening ohne Zustimmung der Ethikkommission unzulässig

BVerwG zu den Bedingungen für Präimplantations­diagnostik

Genetische Untersuchungen an in vitro erzeugten Embryonen im Blastozystenstadium (ca. 5 Tage nach der Befruchtung) auf numerische Chromosomen­aberrationen erfüllen die Voraussetzungen einer Präimplantations­diagnostik (PID) nach dem Embryonen­schutzgesetz (ESchG). Sie dürfen daher nicht ohne zustimmende Bewertung einer Ethikkommission für Präimplantations­diagnostik vorgenommen werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Die Beklagte untersagte der Klägerin mit Bescheid vom 2. Juni 2015, in ihrer Zweigniederlassung in München Trophektodermdiagnostiken durchzuführen, ohne dass die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik in jedem Einzelfall eine zustimmende Bewertung abgegeben hat. Die dagegen gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.Die von der Klägerin beabsichtigte Untersuchung von muralen Trophektodermzellen einer Blastozyste sei eine genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos i.S.v. § 3 a Abs. 1 ESchG und unterliege damit gemäß § 3 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ESchG dem Erfordernis der vorherigen zustimmenden... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.03.2019
- 20 B 17.1507 -

Prä­implantations­diagnostik nur bei hohem Risiko einer Erkrankung im Schweregrad der Muskeldystrophie Duchenne zulässig

Entscheidend für Beurteilung des Schweregrads ist konkret zu erwartender Ausprägungsgrad der Erbkrankheit und damit verbundene Auswirkungen auf Eltern

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass eine Prä­implantations­diagnostik (PID) nur bei einer Erbkrankheit durchgeführt werden darf, die mindestens den Schweregrad der Muskeldystrophie Duchenne aufweist. Diese hat der Gesetzgeber in dem Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG) als schwerwiegende Erbkrankheit eingestuft.

Die Muskeldystrophie Duchenne verläuft progredient und führt zu einem Muskelverfall, der in den meisten Fällen im jungen Erwachsenenalter zum Tod führt. Nur in derartigen Fällen besteht ein Anspruch gegenüber der Bayerischen Ethikkommission, dass diese der Durchführung einer PID zustimmt. Die Zustimmung ist erforderlich, da die Durchführung einer PID grundsätzlich verboten und strafbar... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.11.2018
- 20 B 18.290 -

Untersagung von Prä­implantations­diagnostik rechtmäßig

Im Embryonen­schutz­gesetz geregeltes Verbot der Prä­implantations­diagnostik nicht zu beanstanden

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die Durchführung eines Screenings zur Untersuchung von in vitro erzeugten Embryonen auf numerische Chromosomen­aberrationen ohne eine zustimmende Bewertung der Bayerischen Ethikkommission für Prä­implantations­diagnostik (PID) verboten ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine Laborbetreiberin geklagt, die in ihrer Münchener Zweigniederlassung derartige Untersuchungen an Embryonen im Blastozystenstadium (ca. 5 Tage nach der Befruchtung) durchführen möchte. Hierdurch soll festgestellt werden, ob eine künstlich befruchtete Eizelle überhaupt in der Lage ist, sich in der Gebärmutter einzunisten, um die Erfolgschance... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2014
- B 1 KR 13/13 R -

Prä­implantations­diagnostik ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

PID-IVF-Behandlung ist keine Krankenbehandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Ehepaar keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Prä­implantations­diagnostik hat, da es sich bei der Prä­implantations­diagnostik in Kombination mit einer künstlichen Befruchtung um keine Krankenbehandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handelt

Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls leidet an einem Gendefekt, der eine vererbliche, das Gehirn betreffende Gefäßerkrankung (zerebrale autosomal dominante Arteriopathie mit subkortikalen Infarkten und Leukoenzephalopathie -CADASIL-) mit schweren Verläufen bis hin zur Demenz verursacht. Er und seine Ehefrau wollen vermeiden, dass gemeinsame... Lesen Sie mehr