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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „politische Unruhen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.08.2016
- 142 C 625/14 -

Kündigung eines Reisevertrags bei flächeneckenden bürger­kriegs­ähnlichen Zuständen im Urlaubsland in Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen

Terroristische Einzelakte gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und begründen kein Kündigungsrecht

Treten im Urlaubsland flächendeckende bürger­kriegs­ähnliche Zustände mit Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen auf, rechtfertigt dies eine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB. Dagegen begründen terroristische Einzelakte kein Kündigungsrecht. Sie gehören vielmehr zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 buchte eine Mutter für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Kenia für August 2014. Nachdem sie von der Reiseveranstalterin die vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Sicherheitshinweise erhalten hatte, in denen von terroristischen Anschlägen auf Regierungsgebäude, Hotels, Bars, Restaurants, Einkaufszentren und Flughäfen in der Hauptstadt und in einem Ort etwa 36 km vom gebuchten Urlaubsort entfernt berichtet wurden, kündigte die Mutter den Reisevertrag. Da sich die Reiseveranstalterin weigerte, den Reisepreis vollständig zurück zu erstatten, erhob die Mutter Klage.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.04.2015
- 2-24 S 150/14 -

Bei Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist Reiseveranstalter zum vorzeitigen Abbruch der Reise berechtigt

Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Spricht das Auswärtige Amt für ein Urlaubsgebiet eine Reisewarnung aus, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise vorzeitig anzubrechen. Den Reisenden steht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 651 f Abs. 2 BGB wegen vertaner Urlaubszeit zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von politischen Unruhen und der Gefahr terroristischer Anschläge in Ägypten sprach das Auswärtige Amt im Februar 2014 eine Reisewarnung für bestimmte Urlaubsregionen aus. Es wurde zum einen dringend von Reisen in die Regionen abgeraten und zum anderen eine frühere Abreise von bereits anwesenden Urlaubern empfohlen. Eine Reiseveranstalterin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.03.2014
- 4 C 545/13 -

Kündigung eines Reisevertrags aufgrund Massen­demonstrationen: Lang anhaltende und intensive politische Unruhen begründen höhere Gewalt

Voraussetzung der Kündigung ist zudem eine erhebliche Auswirkung auf die Reise

Kommt es in einem Urlaubsland zu erheblichen und langanhaltenden Massen­demonstrationen, so liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Wirken sich die politischen Unruhe zudem auf die Reise erheblich aus, etwa in Form einer erheblichen Gefährdung, so rechtfertigt dies die Kündigung des Reisevertrags nach § 651 j BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte eine Urlauberin eine Pauschalreise nach Ägypten. Hintergrund dessen waren die Massendemonstrationen im Sommer 2013. Die Reiseveranstalterin wertete die Kündigung als Stornierung der Reise und zahlte daher den Reisepreis abzüglich einer Stornogebühr von fast 400 EUR an die Urlauberin zurück. Da diese aber auf die Rückzahlung des vollen Reisepreises... Lesen Sie mehr



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