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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Planungsfehler“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.04.2017
- 4 U 112/14 -

Widerspruch der Ausführungsplanung mit Baugenehmigung rechtfertigt außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags

Architekt kann kein weiteres Honorar verlangen

Widerspricht die Ausführungsplanung eines Architekten der Baugenehmigung, so rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags. Der Architekt kann dann kein weiteres Honorar verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2004 wurde eine Architektin mit dem Neubau eines Einfamilienhauses beauftragt. Nachfolgend stellte sich heraus, dass die Ausführungsplanung der Architektin im Widerspruch zur Baugenehmigung stand. So sollte ein Lichtschacht nach der Planung bis an die Grundstücksgrenze reichen. Genehmigt war aber nur eine Breite von 1 m. Die Garage wies eine Höhe von 4 m auf, anstatt der genehmigten 3 m. Schließlich wurde eine Ost- und Westterrasse entsprechend der Planung errichtet, obwohl diese nicht genehmigt wurden. Die Bauherrin erklärte aufgrund dessen die außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.02.2017
- 7 U 72/16 -

Einbindung des Auftraggebers in Planung ohne Aufzeigen möglicher Risiken befreit Architekten nicht von Haftung

Zustimmung des Auftraggebers zur Planung steht unter stillschweigender Bedingung des Gelingens

Wird der Auftraggeber in den Planungen des Architekten mit einbezogen, so befreit dies den Architekten dann nicht von seiner Haftung für ein mangelhaftes Werk, wenn er den Auftraggeber nicht auf die Risiken der Planung hingewiesen hat. In diesem Fall steht die Zustimmung des Auftraggebers unter der stillschweigenden Bedingung des Gelingens. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2006 wurde eine Architektengesellschaft von der Stadt Hannover mit der Planung und Überwachung des Umbaus bzw. der Renovierung der Küche des Congress Centrums beauftragt. Nachfolgend stellten sich am Fußboden der Küche gravierende Mängel dar. Die Stadt machte dafür die Architektengesellschaft verantwortlich und erhob Klage auf Zahlung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2012
- VII ZR 209/11 -

Reihenhäuser mit unzureichendem Schallschutz: Architekt haftet für Planungsfehler

Blindes Vertrauen auf zweifelhafte Auffassung des Architekten begründet Mitverschulden des Bauträgers

Ein Architekt haftet dem Bauträger auf Planungsfehler. Errichtet daher ein Architekt entgegen der Beauftragung Reihenhäuser mit unzureichendem Schallschutz, so hat er Schadenersatz zu leisten. War für den Bauträger der Planungsfehler aber erkennbar und folgt er dennoch der zweifelhaften Auffassung des Architekten, so ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beauftragte ein Bauträger einen Architekten mit der Planung und der Errichtung von Reihenhäusern. Um Kosten zu sparen, schlug der Architekt vor, die Reihenhäuser als "senkrecht geteilte Wohneinheiten" zu errichten. Denn bei Wohneigentum gelten andere Schallschutzwerte als bei Reihenhäusern. Der Bauträger war damit einverstanden, so dass die Reihenhäuser nicht... Lesen Sie mehr

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Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 21.07.2011
- 1 U 1223/05 -

Bauunternehmen und Architekt haften für missglückte Sanierung der Flutlichtanlage im Fußballstadion

Bauunternehmen als auch Architekt für Baumängel verantwortlich

Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass neben dem Bauunternehmen auch der Architekt für eine missglückte Sanierung der Flutlichtanlage im Steigerwaldstadion haftet.

Im vorliegenden Fall hatte die Thüringer Landeshauptstadt im Jahr 1999 die Flutlichtanlage des Steigerwaldstadions erneuern lassen. Noch vor der Abnahme der Bauleistungen knickte einer der neuen Lichtmäste (in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1999) über dem Seilanschluss ab; das abgebrochene 7,2 t schwere Teil des Mastes hing pendelnd herab und drohte abzustürzen. Aus Sicherheitsgründen... Lesen Sie mehr




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