die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Planaufstellungsbeschluss“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 09.10.2012
- 9 L 954/12 -
Amtsblatt muss "Amtsblatt" heißen und nicht "Amtliche Bekanntmachungen" - Öffentliche Bekanntmachung nur im "Amtsblatt" möglich
Zurückstellung einer Bauvoranfrage aufgrund formaler Fehler der öffentlichen Bekanntmachung nicht gerechtfertigt
Dem Bemühen der öffentlichen Verwaltungen, ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit durch eine „zeitgemäße“ Sprache zu verbessern, werden durch den Gesetzgeber in manchen Bereichen Grenzen gesetzt. Schreibt das Gesetz die Verwendung bestimmter Begriffe vor, sind diese nicht durch eine "moderne Behördensprache" zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Stadt Castrop-Rauxel die Entscheidung über eine Bauvoranfrage der Antragstellerin für einen Lebensmitteldiscountmarkt zurück, weil sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hatte und zu befürchten stand, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine solche Zurückstellung der Bauvoranfrage nicht erfüllt waren, weil der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde. Es dürfte ihm... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.07.2012
- BVerwG 7 A 11.11, BVerwG 12.11 und BVerwG 24.11 -
Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle in Berlin-Mitte
Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene und zudem ergänzte Schutz- und Entschädigungskonzept genügt rechtlichen Anforderungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen von Anliegern der Berliner U-Bahnhofbaustelle Unter den Linden/Friedrichstraße gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 27. Juni 2011 auf zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Baulärm sowie einen umfassenden finanziellen Ausgleich für die Beeinträchtigungen durch die Baustelle abgewiesen.
Der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Falls betrifft den Lückenschluss der U-Bahnlinie U5 zwischen den U-Bahnhöfen Brandenburger Tor und Alexanderplatz. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden u.a. drei U-Bahnhöfe errichtet (Berliner Rathaus, Museumsinsel und Unter den Linden).Die Klägerinnen sind Eigentümer bzw. Betreiber von Hotel-, Büro-, Geschäfts- und... Lesen Sie mehr