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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pistensicherungspflicht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 02.03.2011
- 5 U 1273/10 -

Bei Ski-Unfall zweier Deutscher in Österreich gilt deutsches Schadensersatzrecht

Verhaltensregeln am Unfallort sind maßgeblich / FIS-Regeln als geltendes Gewohnheitsrecht sind maßgebliches Kriterium bei Schuldfeststellung im Falle von Skiunfällen

Kommt es in Österreich zu einem Skiunfall zwischen zwei Deutschen, kann nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 EGBGB deutsches Schadensersatzrecht angewendet werden. Allerdings bleiben für die Verschuldensfrage die Verhaltensregeln am Unfallort (Österreich) maßgeblich. Demzufolge sind für die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten die FIS-Regeln anzuwenden. Diese sind in den Alpenländern, insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht.

Ausgangspunkt des zugrunde liegenden Falls ist ein Skiunfall, der sich auf einer Abfahrtspiste in Österreich zwischen zwei deutschen Urlaubern ereignete. Der Kläger wurde dabei so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Nach Schilderung des Geschädigten habe er den Beklagten "nicht kommen sehen", als er seine Fahrtrichtung leicht änderte, um die weiter unten befindliche Skihütte anzusteuern. Für den sich daraufhin ereignenden Unfall sah er die Unfallschuld beim Beklagten.Zunächst war jedoch die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes für diesen Fall zu klären, da sich der... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.1991
- 25 U 239/90 -

Unerfahrener Autoschlauch-Rodler trägt Mitschuld bei Unfall auf Rodelpiste

Pistenbetreiber gleichwohl zur Sicherung der Strecken vor atypischen Gefahren verpflichtet

Ein Rodler, der erstmalig in seinem Leben auf einem Autoschlauch eine stark frequentierte Rodelpiste herunterfährt und dabei gegen eine Eisenstange der Streckenbegrenzung prallt und sich verletzt, muss sich ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall zurechnen lassen. Gleichwohl muss jedoch ein Pistenbetreiber im Zuge seiner Pistensicherungspflicht Benutzer seiner Rodelanlage vor atypischen Gefahren und "heimtückischen Objekten" schützen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Mann, der auf einer Rodelbahn erstmalig in seinem Leben mit einem aufgeblasenen Autoreifen-Schlauch bäuchlings rodelnd gegen eine von vier Eisenstangen geprallt war, die zur Abgrenzung von Ski- und Rodelbahn aufgestellt waren. Der Mann zog sich dabei eine totale Beckenschaufeltrümmerfraktur zu. Er verlangte daraufhin Schmerzensgeld vom Pistenbetreiber... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.02.1999
- 13 U 91/98 -

Autoschläuche als Schlitten: Pistenbetreiber haftet bei Unfällen mit Reifenflitzern

Betreiber hätte Benutzung der Autoschläuche untersagen müssen

Der Betreiber eines Rodelhanges haftet für einen Unfall, der dadurch verursacht wird, dass Personen mit Autoschläuchen den Abhang hinunterrasen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten 16 Personen mehrere Autoschläuche aneinandergebunden. Mit diesem Gefährt fuhren sie einen Rodelhang hinunter. Ihre Konstruktion wurde so schnell, dass sie diese am Fuß des Hangs nicht mehr bremsen konnten. Sie überfuhren ein unten am Hang stehendes acht Jahre altes Mädchen, das beim dem Unfall erheblich verletzt wurde. Sie erlitt einen längsseitigen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.01.1999
- 13 U 120/98 -

Vereister Rodelhang: Betreiber haftet nur bei außergewöhnlicher Gefährlichkeit für Rodelunfall

Wintersportler sind zunächst für sich selbst verantwortlich

Wintersportler übernehmen in erster Linie selbst die Verantwortung dafür, welche Gefahren sie bei der Abfahrt von einem Hang eingehen wollen oder können. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte eine Lehrerin, die mit einer Schulklasse beim Rodeln auf dem verharschten Schnee durch einige Buckel hochgeschleudert und verletzt worden war, den Betreiber des Rodelhangs. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Betreiber der Rodelbahn hätte wegen der Gefahren den Hang sperren müssen. Einige Schlitten seien bereits zu Bruch gegangen.... Lesen Sie mehr



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