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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pinot“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.06.2005
- 7 A 10144/05.OVG -
OVG: "Pinot" nicht auf Weinetiketten
Auf einem Weinetikett ist die Angabe „Pinot“ zusammen mit den Rebsortenangaben Grauer Burgunder, Weißer Burgunder oder Spätburgunder unzulässig, so entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin, eine Weinkellerei an der Mosel, vertreibt von ihr produzierte Qualitätsweine der Rebsorten Grauer Burgunder, Weißer Burgunder und Spätburgunder. Auf den Etiketten dieser Weine befindet sich neben der jeweiligen Rebsortenangabe in abgehobener Schreibweise der Begriff „Pinot“. Dies wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Weinaufsichtsbehörde als irreführend angesehen und deshalb beanstandet. Daraufhin hat die Klägerin das Verwaltungsgericht angerufen. Sie ist der Ansicht, dass der Begriff „Pinot“ als zusätzliche Angabe neben der zutreffenden Rebsortenangabe erlaubt sei. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage abgewiesen.... Lesen Sie mehr
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