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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pille“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 04.05.2018
- S 16 KR 113/16 -

Krankenkasse muss Kosten einer Sterilisation nicht übernehmen

Versicherte muss zunächst weniger invasive und endgültige Empfängnismethoden in Betracht ziehen

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Sterilisation zu übernehmen.

Die 28-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mutter von fünf Kindern. Bei den Geburten der jüngsten Kinder traten erhebliche gesundheitliche Komplikationen auf, sodass die Klägerin unter Vorlage eines Attests des behandelnden Arztes die Durchführung einer Sterilisation bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragte, um ihre Gesundheit nicht erneut zu gefährden. Ihre Familienplanung sei nunmehr abgeschlossen. Eine Verhütung durch die Pille käme aus medizinischen Gründen nicht in Betracht. Die Benutzung von Kondomen sei ihr zu unsicher. Nachdem die Krankenkasse dies ablehnte, wandte sich die Klägerin schließlich ans Gericht.... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2013
- L 4 KA 17/12 -

Krankenkasse muss nur Frauen unter 20 Jahren die Kosten für die Pille erstatten

Auch für geistig behinderte Frauen keine Ausnahme von der Altersgrenze

Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Diese Altersgrenze gilt ausnahmslos auch für behinderte Menschen. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verein, der als stationäre Behindertenhilfe anerkannt ist, verordnete behinderten Patientinnen, die das 20. Lebensjahr bereits überschritten haben, empfängnisverhütende Mittel. Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse führte der Verein zur Begründung an, dass die geistig behinderten Patientinnen nur wenig Geld hätten und... Lesen Sie mehr




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