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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Piercingstudio“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09.11.2020
- 2 B 323/20 und 2 B 306/20 -
Eilanträge gegen Betriebsverbot für Tattoo-Studios in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Anträgen mehrerer Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios gegen die Betriebsuntersagung in § 7 Abs. 4 Satz 1 der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stattgegeben.
Die einschlägige Regelung in § 7 Abs. 4 der Rechtsverordnung untersagt die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, wie sie in Kosmetikstudios, Massage-Praxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben erfolgt. Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen ausdrücklich ausgenommen. Der Betrieb von Friseursalons ist im Rahmen der bestehenden Hygienekonzepte weiterhin zulässig.Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die generelle Untersagung des Tätowierens sei ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Auch liege ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor, soweit... Lesen Sie mehr
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Landgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2006
- 10 O 176/04 -
Piercing-Studio muss ausführlich über Risiken aufklären
Unterschriebene Einverständniserklärung ohne vorherige ordnungsgemäße Aufklärung unwirksam
Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist die schriftlich erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam, und der Piercer haftet für etwaige Folgeschäden. Dies entschied das Landgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Frau ein Brustwarzen-Piercing vornehmen lassen. Nach dem Gespräch mit dem Betreiber eines Piercing-Studios entschied sich die Frau für ein Piercing noch am selben Tag. Dafür musste sie eine Einverständniserklärung unterschreiben, die auch darauf hinwies, dass ein Piercing unter Umständen zu gesundheitlichen Schäden führen könne. Außerdem enthielt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 10.10.2000
- 18 C 160/00 -
Piercingstudio muss umfassend über evtl. gesundheitliche Risiken des Piercens informieren
600,- DM Schmerzensgeld für Zungenpiercing
Ein Piercer muss 600,- DM Schmerzensgeld zahlen, da er über die möglichen Folgen eines Zungenpiercings nicht hinreichend aufgeklärt hatte. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
Die Klägerin ließ sich in einem Piercingstudio ein Zungenpiercing stechen. Formulare sollten sie über eventuelle Risiken aufklären. Was nicht geplant war, geschah. Die Zunge schwoll stark an und entzündete sich. Am Mundboden entwickelte sich Eiter. Die Lymphknoten am Hals entzündeten sich.Das Gericht verurteilte den Piercer zu 600,- DM Schmerzensgeld. Die vom Piercingstudio... Lesen Sie mehr
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