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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pflasterstein“ veröffentlicht wurden

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 10.03.2011
- 10 O 22/11 -

Stadt haftet nicht für Verletzungen einer Rentnerin beim Stolpern über kleine Unebenheiten auf dem Gehweg

Stadt muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Straßen und Wege nicht in absolut sicherem Zustand erhalten

Eine Stadt ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu erhalten. Stürzt jemand über einen allenfalls einen Zentimeter über das Niveau des übrigen Pflasters herausragenden Stolperstein auf dem Gehweg, der für jeden Fußgänger gut erkennbar ist, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall gab eine 69-jährige Rentnerin an, am 2. September 2010 gegen 9 Uhr in Magdeburg auf dem Gehweg der Arndtstrasse in der Nähe der Kreuzung Große Diesdorferstrasse über einen im Gehweg verbliebenen Rohrstumpf gestolpert und gestürzt sein. Die Klägerin macht gegenüber der Stadt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 6.000 Euro geltend. Die Rentnerin meint, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt liegt nicht vor. Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht die Verpflichtung der... Lesen Sie mehr

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Landgericht Koblenz, Beschluss vom 28.04.2008
- 12 S 39/08 -

Hervorragender Pflasterstein: Kein Schmerzensgeld wegen Sturzes auf einem Supermarktparkplatz

Auf Parkplatzgelände muss mit Unebenheiten und anderen Hindernissen gerechnet werden

Nicht jeder Sturz mit Verletzungsfolgen auf einem Einkaufsparkplatz, der seine Ursache in einer unregelmäßigen Pflasterung hat, begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das haben das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin mit Wohnsitz in Neuwied hatte vorgetragen, sie sei am 01.12.2006 nach einem Einkauf in dem von der Beklagten betriebenen Geschäft im Industriegebiet in Neuwied auf dem davor gelegenen Parkplatzgelände gestürzt. Sie sei über einen aus der Pflasterung herausragenden Pflasterstein gestolpert. Bei dem Sturz habe sie sich das Schlüsselbein gebrochen. Die Klägerin hat von der... Lesen Sie mehr




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