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Dienstag, 10. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „persönliche Haftung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Lübeck, Urteil vom 23.06.2023
- 15 O 81/22 -

Für die Folgen eines Hundebisses kann der Führer eines Polizeihundes auch persönlich haften

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Hunde sind immer so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Das gilt natürlich auch für Polizeihunde. Verletzt ein Polizeihundeführer diese Pflicht in grob fahrlässiger Art und Weise, so muss er persönlich für die Folgen einstehen. Dies entschied das Landgericht Lübeck.

Ein Polizeibeamter hatte seinen Diensthund am Graswarder Strand in Heiligenhafen frei laufen lassen. Der Hund fiel am Strand ein Kind an. Er schnappte nach diesem und biss es mehrfach an Kopf und Beinen. Das Kind musste in ärztliche Behandlung. Es erlitt aber keine dauerhaften Verletzungen oder Narben. Der zuständige Richter am Landgericht Lübeck musste herausfinden, was genau passiert war. Es hat sich hierzu den Strandabschnitt vor Ort angesehen und die Mutter des Kindes als befragt und entschieden, dass der Polizeibeamte grob fahrlässig gehandelt hat, als er den Hund von der Leine ließ. Zu diesem Zeitpunkt seien das Kind und seine Mutter bereits... Lesen Sie mehr

Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.11.2017
- 4 U 19/17 -

Schadenersatz und Schmerzensgeld für Hinterbliebene wegen eines tödlichen Sturzes auf einem Premiumwanderweg

Gemeinde Losheim und zwei Gemeindebedienstete haften wegen unzureichender Sicherung

Eine Gemeinde ist für den tödlichen Sturz eines Wanderers auf einem Premiumwanderweg wegen unzureichender Sicherung durch das Holzgeländer verantwortlich und muss daher der Witwe Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin auf dem Premiumwanderweg "Der Bergener" an einer Steilkante an der Raststätte "An der Filz" acht bis zehn Meter kopfüber in die Tiefe gestürzt und hatte tödliche Verletzungen erlitten. Die Ehefrau klagte gegen die Gemeinde und zwei Gemeindemitglieder auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das LG Saarbrücken hatte der Klage stattgegeben.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2016
- 13 U 103/13 -

In Baden-Württemberg haftet ein Notarzt persönlich für Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes

Keine Haftung des Staates nach Grundsätzen der Amtshaftung

Begeht ein Notarzt in Baden-Württemberg einen Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes, so haftet er persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Haftung des Staates nach den Grundsätzen der Amtshaftung gemäß Art. 34 GG, § 839 Abs. 1 BGB besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob es während eines Rettungseinsatzes im Februar 2011 durch einen Notarzt zu einem Behandlungsfehler kam. Nachdem der davon Betroffene verstorben war, klagte seine Ehefrau gegen den Notarzt auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Konstanz verneinte eine persönliche Haftung des beklagten... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.03.2016
- 1 U 832/15 -

Vom Jugendamt beauftragter Sachverständiger haftet nicht persönlich für grob fehlerhaftes Gutachten

Schadens­ersatz­ansprüche sind gegenüber dem Landkreis als Träger des zuständigen Jugendamtes zu stellen

Eine Sachverständige, die in einem vom Jugendamt in Auftrag gegebenen Gutachten den hochgradigen Verdacht einer Kindesmisshandlung (Schütteltrauma) äußert und hierfür als Beleg Flüssigkeits­ansammlungen und frische Blutungen im Gehirn anführt, handelt grob fahrlässig, wenn sie vorgebrachte alternative Ursachen für den auffälligen Befund ohne jede tragfähige Begründung kategorisch und vorbehaltslos ausschließt. Sind die festgestellten Auffälligkeiten tatsächlich nicht auf eine Kindesmisshandlung, sondern auf eine der Sachverständigen bekannte Erbkrankheit der Kinder (sogenannter "Wasserkopf") zurückzuführen, haftet die Gutachterin für Schmerzens­geld­ansprüche der Eltern und ihrer Kinder allerdings nicht persönlich. Vielmehr sind diese Ansprüche gegenüber dem Landkreis als Träger des zuständigen Jugendamtes, welches die Sachverständige als externe Fachkraft mit der Begutachtung beauftragt hatte, geltend zu machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die vier Kläger, zwei Kleinkinder sowie ihre Eltern, begehren von der Beklagten, einer an der Mainzer Uniklinik angestellten Rechtsmedizinerin, Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Gutachtenerstattung.Die Beklagte hatte im Jahre 2013 auf Veranlassung eines Jugendamts aus der Pfalz ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.11.2012
- 5 U 30/12 -

Wettbewerbsverstöße bei Haustürgeschäften: Geschäftsführer einer Vertriebs-GmbH haftet regelmäßig nur für eigene begangene Rechtsverletzungen oder bei Kenntnis von Rechtsverletzungen durch andere

Grundsätzliche ausschließliche Haftung der GmbH für durch Mitarbeiter begangene Rechtsverletzungen

Werden im Rahmen von Haustürgeschäften durch Mitarbeiter einer Vertriebs-GmbH Wettbewerbsverstöße begangen, so haftet dafür grundsätzlich nur die GmbH. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn er selbst die Rechtsverletzungen begangen hat oder von solchen Kenntnis hat und die Möglichkeit besitzt, sie zu verhindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Firma, welches Erdgas an Verbraucher vertrieb, beanstandete im Juli 2007 die Kundenwerbung einer konkurrierenden GmbH. Das Konkurrenzunternehmen vertrieb ebenfalls Erdgas an Verbraucher und beauftragte zu diesem Zweck selbständige und regionale Handelsvertreter. Diese setzten wiederum eigene oder freie Mitarbeiter zur Kundenwerbung ein.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.07.2013
- 34 U 240/12 -

Geschäftsführer der DMI Treuhandgesellschaft haftet nicht persönlich für fehlgeschlagene Kapitalanlage im ACI Dubai Tower V. Fonds

Oberlandesgericht Hamm hat Voraussetzungen für deliktische Haftung nicht feststellen können

Für eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bei dem Alternative Capital Invest (ACI) Dubai Tower V. Fonds haftet der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der an dem Fonds als Treuhandgesellschaft beteiligten DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (DMI) nicht persönlich. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ab dem Jahre 2005 initiierten zwei Kaufleute aus Gütersloh im Rahmen der von ihnen geführten Unternehmen der ACI-Gruppe mehrere geschlossene Immobilienfonds, mit deren Kapital Bürogebäude in Dubai errichtet werden sollten. Im Juli 2007 zeichnete der klagende Privatanleger aus Flensburg über die DMI als Treuhandgesellschaft... Lesen Sie mehr