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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pegida“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2015
- 1 K 1369/15 -

Aufruf gegen "Dügida" und Ausschalten der Beleuchtung städtischer Gebäude rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Düsseldorfer Oberbürgermeister aus seinem Amt heraus nicht zu Gegenmaßnahmen gegen eine durchgeführte Versammlung "Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes - DÜGIDA" aufrufen und nicht das Ausschalten der Beleuchtung städtischer Gebäude an diesem Tag anordnen durfte. Gleichwohl wies das Gericht die Klage der Anmelderin der "DÜGIDA"-Demonstration auf Feststellung, dass die Maßnahmen des Oberbürgermeisters rechtswidrig waren, ab, da kein Fest­stellungs­interesse, insbesondere keine Wiederholungsgefahr, bestand.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf im Vorfeld der "DÜGIDA"-Demonstration am 12. Januar 2015 mit dem auf der Internetseite der Stadt veröffentlichten Aufruf "Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" örtliche Unternehmen und Geschäftsleute aufgefordert, am Abend der Demonstration symbolisch die Beleuchtung ihrer Gebäude auszuschalten, und die Einwohner gebeten, sich einer Gegendemonstration anzuschließen. Während der Demonstration wurde die Beleuchtung mehrerer städtischer Gebäude ausgeschaltet.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf führte zur Begründung des Urteils aus, dass... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2015
- 18 L 120/15 -

"Dügida" darf bei Demonstration geplanten Weg nehmen und Zwischenkundgebung durchführen

Fühlbare Beeinträchtigung von Gewerbetreibenden nicht ersichtlich - Einschränkungen des Verkehrs müssen hingenommen werden

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilverfahren entschieden, dass das Polizeipräsidium Düsseldorf den Weg, den die geplante Versammlung der "Dügida" am 19. Januar 2015 zurücklegen will, nicht durch eine Auflage auf eine Strecke von 290 m verkürzen und auch die angemeldete Zwischenkundgebung nicht untersagen darf.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf den gestellten Eilantrag der "Dügida" hin die aufschiebende Wirkung der zugleich eingereichten Klage wiederhergestellt. Das bedeutet, dass die Versammlung ihren angemeldeten und geplanten Weg nehmen und die Zwischenkundgebung stattfinden darf. Eine fühlbare Beeinträchtigung von Gewerbetreibenden sei angesichts des Veranstaltungszeitpunkts nicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2015
- 20 L 62/15 -

Kundgebung der Kögida auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln zulässig

Geplanter Aufzug in der Innenstadt unzulässig

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verfügung des Polizeipräsidiums Köln zur geplanten Kögida-Demonstration am 14. Januar 2015 teilweise bestätigt.

Im zugrunde liegenden Streitfall wandten sich die Veranstalter der Kögida gegen die Auflage, die Kundgebung nicht auf dem Bahnhofsvorplatz, sondern auf der Komödienstraße durchzuführen. Außerdem hatte das Polizeipräsidium den geplanten Aufzug durch die Kölner Innenstadt untersagt.Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln habe die Polizei keine hinreichenden Anhaltspunkte... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2015
- 1 L 54/15 -

Städtische Gegenmaßnahmen gegen Dügida unzulässig

Oberbürgermeister ist als Amtsträger zur Neutralität verpflichtet

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister darf nicht aus dem Amt heraus zu Gegenmaßnahmen gegen eine geplante Versammlung der "Dügida" (= Pegida Düsseldorf) am Rheinufer aufrufen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im zugrunde liegenden Verfahren dem Oberbürgermeister auf den gestellten Eilantrag der "Dügida" hin per einstweiliger Anordnung aufgegeben, auf den städtischen Internetseiten den Aufruf "Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" zu entfernen. Durch den Aufruf werden örtliche Unternehmen und Geschäftsleute aufgefordert, am Montagabend... Lesen Sie mehr




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