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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pavillon-Zelt“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 18.02.2020
- 1 B 360/19 -
Eigentümer eines Gewerbehauses hat keinen Anspruch auf Entfernung eines im öffentlichen Straßenraum stehenden Pavillons
Gewerbebetreibende haben keinen Anspruch auf Bewerbung des Geschäfts in bestmöglicher Weise
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Antrag eines Nachbarn abgelehnt, mit dem dieser die Beseitigung eines neben seinem Haus im öffentlichen Straßenraum stehenden Pavillons erreichen wollte.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Eigentümer eines in der Göttinger Fußgängerzone gelegenen Hauses. Das Haus ist an einen Gewerbetreibenden vermietet. Vor dem Nachbargrundstück befindet sich im öffentlichen Straßenraum eine Außengastronomie. Hierfür existiert eine Sondernutzungserlaubnis, die auch das Aufstellen von Sonnenschirmen umfasst. Die Sitzgelegenheiten sind mit Beginn der kalten Jahreszeit durch einen im Wesentlichen blickdichten Pavillon gegen Witterungseinflüsse geschützt. Der Antragsteller sah den Kundenkontakt seines Mieters gefährdet, weil Passanten nicht mehr ungehindert die Schaufensterauslagen ansehen könnten. Er... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 01.10.2012
- 6 C 281/12 -
Mieter zur Beseitigung eines Pavillons verpflichtet
Vermieter hat keine Zustimmungspflicht
Stellt ein Mieter auf seiner Terrasse ein Pavillon auf, so liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann daher die Beseitigung verlangen. Er ist auch nicht verpflichtet, dem Aufstellen eines Pavillons zuzustimmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stellten die Mieter einer Erdgeschosswohnung auf ihrer Terrasse ein Pavillon auf. Da der Mietvertrag für solche Maßnahmen die Zustimmung des Vermieters erforderte und eine solche nicht vorlag, klagte der Vermieter auf Beseitigung des Pavillons.Das Amtsgericht Spandau entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2012
- VG 1 L 299.12 -
Keine Schlafsäcke bei Mahnwache vor dem Brandenburger Tor erlaubt
Schlafsäcke und Zelte dienen lediglich der Bequemlichkeit und haben keinen Bezug zur Meinungskundgabe
Bei der Dauermahnwache "Bleiberecht für alle, Abschaffung der Residenzpflicht" vor dem Brandenburger Tor dürfen keine Zelte und Schlafsäcke verwendet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
In dem zugrunde liegenden Fall untersagte der Polizeipräsident in Berlin dem Veranstalter der Mahnwache die Nutzung von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten sowie Pavillons, Planen und Pappen, sofern diese "dem Witterungsschutz, dem Sitzen, dem Liegen oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern" dienten. Wegen verschiedener Verstöße gegen diese Auflage nahmen Polizeibeamte... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 31.08.2007
- 311 S 40/07 -
Vermieter darf Pavillon-Zelt auf Reihenhaus-Terrasse nicht verbieten
Pavillon-Zelt ist mit großem Sonnenschirm vergleichbar
Mieter dürfen ein Pavillon-Zelt auf der Terrasse eines gemieteten Reihenhauses im Sommer aufstellen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter eines Reihenhauses eine Terrassenüberdachung in Form eines Pavillon-Zeltes an der Rückseite des Hauses angebracht. Der Vermieter verlangte die Entfernung des Zeltes und klagte vor Gericht.Das Gericht wies die Klage des Vermieters ab. Ein dauerhaftes Aufstellen eines Pavillon-Zeltes überschreite nicht den normalen Mietgebrauch,... Lesen Sie mehr
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