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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkvorschriften“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 26.09.2016
- 31 C 70/15 -
Verbotswidriges Parken eines Pkw durch einen Unbekannten auf Privatparkplatz begründet Anspruch auf Vertragsstrafe gegen Fahrzeughalter
Fahrzeughalter haftet als Zustandsstörer
Wird ein Pkw verbotswidrig auf einem Privatparkplatz abgestellt, so muss der Fahrzeughalter auch dann die Vertragsstrafe zahlen, wenn er nicht der Fahrer war. Seine Verantwortlichkeit ergibt sich aus seiner Eigenschaft als Zustandsstörer. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 stand ein Pkw für mindestens vier Tage auf einen privaten Park & Ride Parkplatz. Dies war jedoch nach den Vertragsbedingungen nicht gestattet, da ein Parken nur zwischen 4 Uhr nachts und 3 Uhr nachts des folgenden Tages erlaubt war. Bei einem Verstoß war eine Vertragsstrafe von 30 EUR für jeden Tag der verbotswidrigen Nutzung, jedoch höchstens 500 EUR, geschuldet. Ausgehend davon verlangte die Parklatzbetreiberin vom Halter des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs eine Vertragsstrafe von 120 EUR. Der Fahrzeughalter wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit dem Hinweis, dass er nicht Fahrer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 16.12.2011
- 10 K 487/11 -
Entzug der Fahrerlaubnis bei wiederholtem und hartnäckigem Falschparken rechtmäßig
Verstoß gegen Parkregeln in 118 Fällen innerhalb von viereinhalb Jahren
Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs begründen grundsätzlich kein Entzug der Fahrerlaubnis. Was anderes gilt, wenn der Autofahrer die Ordnungsvorschriften nicht anerkennt, nicht willens ist sie einzuhalten und sie hartnäckig und wiederholt missachtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Saarlouis hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer Vielzahl von Parkverstößen forderte die Fahrerlaubnisbehörde einen Autofahrer auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Sie war der Meinung, dass erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestanden haben. Der Betroffene hatte innerhalb von viereinhalb Jahren in 118 Fällen gegen Parkregeln... Lesen Sie mehr
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