wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkettversiegelung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.09.2022
- 7 C 36/22 -

Zulässigkeit einer Zusatzkaution für Erlaubnis der Hundehaltung in Wohnung mit Parkett

Gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit greift nicht

Für die Erlaubnis der Hundehaltung in einer Wohnung mit Parkett kann der Vermieter eine Zusatzkaution verlangen. Die gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit gemäß § 551 Abs. 1 BGB greift dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu Beginn eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Berlin stellten die Mieter eine Mietsicherheit in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete. Zudem verlangte der Vermieter eine Zusatzkaution in Höhe von 25 € pro qm für die genehmigte Haltung eines Podenco-Mischlings in der Wohnung. Die Wohnung war mit hochwertigem Holzparkett ausgestattet. Die Zusatzkaution sollte eventuelle Schäden durch die Krallen des Hundes absichern. Nachfolgend hielten die Mieter die Zusatzkaution für unzulässig und verlangten deren Rückzahlung. Da sich der Vermieter weigerte dem nachzukommen, erhoben die Mieter Klage.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 05.01.1988
- 42 C 464/87 -

Recht zur Mietminderung aufgrund Bohrlöcher verdeckende Holzplättchen im Holzparkett

Erhebliche farbliche Abweichung von Parkettfußboden und Holzplättchen

Weichen die mehrere Bohrlöcher verdeckenden Holzplättchen eines Holzparketts erheblich farblich von Parkettfußboden ab, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Denn insofern wird der besondere Charakter des Holzfußbodens beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Norderstedt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung wurde im November 1986 dazu verurteilt, die Knarrgeräusche des Holzparketts zu beseitigen sowie die Schwankungsfreiheit des Parkettfußbodens wiederherzustellen. Die Vermieterin plante daraufhin im Rahmen der Arbeiten den Fußboden anzubohren und die Bohrlöcher anschließend mit Holzplättchen zu verdecken. Die Mieter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.09.1996
- 11 U 13/96 -

Schäden am Holzfußboden durch Stöckelschuhe rechtfertigen bei gewerblichen Mietverhältnissen keinen Schaden­ersatz­anspruch des Vermieters

Pfennigabsatzspuren sind Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs

Entstehen durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden am Holzfußboden, so steht dem Vermieter deswegen dann kein Schaden­ersatz­anspruch zu, wenn es sich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt. Denn in diesem Fall sind Pfennigabsatzspuren Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mietete eine Maschinen- und Einzelhändlerin Räume zur Nutzung als Büro und Lager an. Nach Beendigung des Mietverhältnisses machte die Vermieterin gegenüber ihrer ehemaligen Mieterin einen Schadenersatzanspruch geltend. Grund dafür war, dass am Holzfußboden durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden entstanden waren.... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2015
- V ZR 73/14 -

BGH zu Bodenbelag in der Eigentumswohnung: Nachbar muss lautere Schritte auf Parkett nach Austausch von Teppichboden durch Parkett hinnehmen

Auswahl des Bodenbelags bleibt Wohnungseigentümer überlassen

Ein Wohnungsinhaber muss es hinnehmen, wenn der über ihm lebende Eigentümer den leiseren Teppichboden durch Parkett ersetzt. Ein Vertrauensschutz besteht nicht. Maßgeblich ist allein, dass die Schallschutzwerte eingehalten werden, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Parteien in dem zugrunde liegenden Verfahren sind Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten erwarben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006. In dem Anfang der Siebzigerjahre errichteten Hochhaus befinden sich ein großes Hotel und 320 Appartements, für die jeweils Wohnungserbbaurechte bestehen. Im Jahr 2008 ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden... Lesen Sie mehr

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014
- 11 S 101/12 -

Kein Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch Nachbarn

Abzustellen ist auf Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Trittschallschutz nach dem Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch den Nachbarn, wenn die Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109 eingehalten wird. Der Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass vor mehr als 30 Jahren in sämtlichen Wohnungen des Hauses ein Teppichboden ausgelegt war und daher ein höherer Schallschutz vorlag. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung im Jahr 2006 ließen die neuen Wohnungseigentümer den vorhandenen Teppichboden entfernen und verlegten stattdessen einen Parkettboden. Dadurch kam es in der Folgezeit zu erhöhten Trittschallgeräuschen in der darunter liegenden Eigentumswohnung. Deren Wohnungseigentümer verlangten die Beseitigung des Parkettbodens... Lesen Sie mehr

Landgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2014
- 6 S 45/14 -

Vermieter steht Schaden­ersatz­anspruch wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung zu

Mieter muss im Rahmen seiner Obhutspflicht Schäden von Mietsache abwehren

Verursacht ein Hund im Rahmen der artgerechten Haltung Schäden am Parkett, so haftet dafür grundsätzlich der Mieter. Denn dieser muss im Rahmen seiner Obhutspflicht alles Zumutbare tun, um Schäden von der Mietsache abzuwehren. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschädigte der Labrador des Mieters einer Wohnung durch sein artgerechtes Verhalten mit seinen Krallen erhebliche Schäden am Parkett. Nachfolgend bestand Streit zwischen den Mietvertragsparteien, wer für den Schaden aufkommen musste.Das Amtsgericht Koblenz verneinte eine Haftung des Mieters für die Parkettschäden. Da der Vermieter... Lesen Sie mehr

Landgericht Detmold, Urteil vom 04.05.1990
- 1 S 243/89 -

Schaden­ersatz­anspruch wegen Parkettschäden: Vorliegen der Schäden zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe muss Vermieter beweisen

Fehlender Nachweis schließt Schaden­ersatz­anspruch aus

Weist der Parkettfußboden Schäden auf und verlangt der Vermieter deswegen von den ausziehenden Mietern Schadenersatz, so muss er nachweisen, dass die Schäden zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe vorlagen. Gelingt dem Vermieter dieser Beweis nicht, so steht ihm der Schaden­ersatz­anspruch nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Detmold hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter eines Hausgrundstücks von den ausziehenden Mietern Schadenersatz, da der Parkettfußboden in zwei Zimmern Schäden aufwies. Da zwischen den Mietern und dem Vermieter aber Streit darüber bestand, ob die Schäden bei der Wohnungsübergabe vorhanden waren oder nachträglich entstanden sind, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 20.12.2013
- 162 C 939/13 -

Parkettkratzer aufgrund genehmigter Hundehaltung: Vermieter steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu

Durch artgerechte Haltung verursachte Kratzer sind vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst

Einem Vermieter steht wegen durch einen Hund verursachte Parkettkratzer dann kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn er die Hundehaltung genehmigt hat und die Kratzer durch eine artgerechte Haltung des Tiers entstanden sind. In einem solchen Fall sind die Schäden vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von seinem Mieter nach Auszug aus der Wohnung Schadenersatz, da während der Mietzeit durch den Labrador des Mieters Kratzer am Parkett entstanden sind. Der Mieter weigerte sich jedoch dem nachzukommen und verwies darauf, dass der Vermieter der Hundehaltung ausdrücklich zugestimmt und somit eventuell auftretende Schäden hingenommen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.01.2013
- VIII ZR 411/12 -

Durch mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung rechtfertigt Mietminderung von 30 %

Keine höhere Minderungsquote wegen Ausschluss von Gesundheitsgefahren durch ausreichendes Lüften

Kommt es aufgrund eines mangelhaften Parkettklebers zu einer Schadstoffbelastung, kann der Mieter seine Miete um 30 % mindern. Eine höhere Minderungsquote kommt nicht in Betracht, wenn durch ausreichendes Lüften eine Gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Doppelhaushälfte ihre Miete, da von einem mangelhaften Parkettkleber eine Schadstoffbelastung ausging. Nachdem das Amtsgericht München sowie das Landgericht München I eine Mietminderung von 30 % für angemessen hielten, musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.... Lesen Sie mehr

Landgericht Hannover, Urteil vom 15.08.1997
- 8 S 334/96 -

Hundekratzer im Parkett: Kein Anspruch des Wohnungsmieters auf Versicherungsschutz gegenüber Privathaftpflicht- und Tier­halter­haft­pflicht­versicherung

Hundehalter muss für Parkettschäden selbst einstehen

Verursacht der Hund des Mieters durch das Laufen mit seinen Hundekrallen Parkettschäden in der Wohnung, so muss dafür weder die Privathaftpflicht- noch die Tier­halter­haft­pflicht­versicherung einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verursachte der Hund eines Wohnungsmieters beim Laufen mit seinen Krallen Schäden am Parkett. Der Mieter und Hundehalter beanspruchte daraufhin sowohl seine Privathaftpflicht- als auch Tierhalterhaftpflichtversicherung. Da beide Versicherungen aber eine Schadensregulierung ablehnten, kam der Fall vor Gericht.Das Landgericht... Lesen Sie mehr




Werbung