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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkbügel“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 19.09.2016
- 122 C 5010/16 -
Tücken im Parkhaus: Autofahrer muss bei schlechter Sicht beim Rückwärtseinparken besondere Vorsicht walten lassen
Autofahrer müssen sich vor dem Einparken mit Örtlichkeiten genau auseinandersetzen
Wer rückwärts in eine Parklücke einfährt und dort ein Hindernis erkennt, muss sich zunächst durch Aussteigen und Inaugenscheinnahme von der Beschaffenheit des hinter ihm liegenden unübersichtlichen Bereichs vergewissern und sein Fahrverhalten anpassen, gegebenenfalls vorwärts einparken. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens befuhr mit seinem Pkw BMW im März 2013 eine Tiefgarage in Nürnberg. Er wollte mit seinem Fahrzeug rückwärts einparken. Dabei übersah er einen mit roter Farbe lackierten Schutzbügel, der um ein Regenfallrohr an der Wand des Parkhauses angebracht war und der über den Bodensockel hinaus hinausstand. Es entstand ein Schaden an dem Fahrzeug in Höhe von 1.336 Euro. Diesen Betrag verlangte er von der Hausverwaltung des Parkhauses ersetzt. Er war der Meinung, dass die Hausverwaltung gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe, da die Gefahrenstelle nicht mit gelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet gewesen... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013
- 19 S 55/12 -
Bauliche Veränderung: Wohnungseigentümerin verpflichtet Parkbügel zu entfernen
Parkbügel stellten optische Beeinträchtigung dar und schränken Rangiermöglichkeit ein
Die Installation von Parkbügeln auf dem gemeinsamen Parkplatz einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine optische Beeinträchtigung darstellen und die Rangiermöglichkeit einschränken. Die Entfernung der Parkbügel kann daher durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft angeordnet werden. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohneinheit an eine Arztpraxis vermietet. Zur Wohnung gehörten zudem drei Parkplätze, welche für Patienten der Praxis reserviert wurden. Da sich jedoch wiederholt Fremdnutzer auf die Parkplätze stellten, installierte die Mieterin mit Warnlackierung versehene Parkbügel. Daraufhin wurde durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft... Lesen Sie mehr
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