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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ortszuschlag“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2010
- 6 AZR 305/09 -

BAG zur Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD

Klage auf Zahlung des Differenzbetrags zum ungekürzten Ortszuschlag

Der ehegattenbezogene Ortszuschlag für Angestellte im öffentlichen Dienst nach der Überleitung vom BAT in den TVöD kann gekürzt werden, wenn sich die persönlichen Voraussetzungen geändert haben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der ehegattenbezogene Ortszuschlag eines im Geltungsbereich des BAT teilzeitbeschäftigten Angestellten war nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD zum 1. Oktober 2005 gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BAT zeitanteilig zu kürzen. Die Anwendung dieser Kürzungsregelung war nicht mehr gemäß § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 2 BAT ausgeschlossen, weil der Ehegatte des Angestellten nach der Überleitung in den TVöD nicht mehr ortszuschlagsberechtigt im Sinne von § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 BAT war. Wurde der Angestellte nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD selbst zum 1. November 2006 in den TV-L übergeleitet, war bei der Ermittlung des Vergleichsentgelts... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2010
- 6 AZR 966/08 -

BAG zur Neuberechnung des Vergleichsentgelts bei Alleinerziehenden nach Beendigung des Grundwehr- oder Zivildienstes des Sohnes

Tarifliche Regelung darf alleinerziehende Angestellte gegenüber Alleinerziehenden ohne Wehrdienstleistenden Kindern nicht benachteiligen

tarifliche Regelung des § 5 TVÜ-Länder benachteiligt alleinerziehende Angestellte, deren Söhne im für die Berechnung des Vergleichsentgelts maßgeblichen Monat Oktober 2006 der in Art. 12a GG geregelten allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht zum Wehr- oder Ersatzdienst nachkamen, gegenüber alleinerziehenden Elternteilen von Kindern, die nicht wehrtauglich waren oder tatsächlich nicht zum Wehrdienst bzw. Zivildienst herangezogen wurden. Deshalb muss für alleinerziehende Angestellte das Vergleichsentgelt für die Zeit ab Beendigung dieses Dienstes neu berechnet werden, wenn ohne den Grundwehr- oder Zivildienst im Oktober 2006 noch die tariflichen Voraussetzungen für den Ortszuschlag der Stufe 2 erfüllt gewesen wären. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im Vergütungssystem des BAT waren familienstands- und kinderbezogene Entgeltbestandteile vorgesehen. Alleinerziehende erhielten sowohl den familienstandsbezogenen Ortszuschlag der Stufe 2 als auch den kinderbezogenen Ortszuschlag der Stufe 3, wenn sie ihr Kind in ihre Wohnung aufgenommen hatten, ihm Unterhalt gewährten und Kindergeld für dieses Kind bezogen. Leistete das Kind Grundwehr- oder... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2010
- 6 AZR 156/09 -

BAG zum Ortszuschlag für Stiefkinder in eingetragener Lebenspartnerschaft

Kinderbezogener Bestandteil im Ortszuschlag muss auch in den Haushalt aufgenommenen Kindern des eingetragenen Lebenspartners gewährt werden

Kinder eines kindergeldberechtigten Partners bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf kinderbezogene Anteile des Ortszuschlags. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im Vergütungssystem des BAT waren kinderbezogene Entgeltbestandteile vorgesehen. Voraussetzung für den Anspruch darauf war nach § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT ein Anspruch auf Kindergeld. Für diesen werden gem. § 63 Abs. 1 EStG auch vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist allerdings keine Ehe. Darum... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010
- 6 AZR 809/08 -

Kinderbezogener Ortszuschlag eines Teilzeitbeschäftigten gemäß BAT-O nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD

Ehegatte stünde eine entsprechende Leistung zu

Der kinderbezogene Ortszuschlag eines im Geltungsbereich des BAT-O teilzeitbeschäftigten Angestellten wird nach der Überleitung seines vollbeschäftigten Ehegatten in den TVöD nicht gemäß § 34 Abs. 1 BAT-O zeitanteilig gekürzt. Diese Kürzungsregelung findet gemäß § 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 3 BAT-O nach wie vor keine Anwendung, weil dem in den TVöD übergeleiteten Ehegatten gemäß § 11 der Überleitungstarifverträge eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung zustünde, wenn er das Kindergeld bezöge. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Kläger ist teilzeitbeschäftigter Lehrer bei dem beklagten Freistaat. Auch seine vollbeschäftigte Ehefrau steht im öffentlichen Dienst. Das Kindergeld für ihre beiden Kinder bezog der Kläger. Er erhielt deshalb trotz der Teilzeitarbeit gemäß § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT-O den vollen kinderbezogenen Ortszuschlag. Der beklagte Freistaat teilte ihm in einem Schreiben vom 30. Juni 2006... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.09.2009
- 6 AZR 481/08 -

BAG zu den Bestimmung des Vergleichsentgelts bei Beschäftigung des Ehegatten beim Bayerischen Roten Kreuz

Ehegatten dürfen finanziell nicht schlechter gestellt sein als vor der Überleitung in den TVöD

Bei der Bestimmung des Vergleichsentgelts eines beim Bayerischen Roten Kreuz beschäftigten Ehegatten ist bei der Überleitung vom BAT in den TVöD der ihm individuell zustehende Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 1 und 2 des Ortszuschlags zugrunde zu legen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Wurde ein Angestellter zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005, vom Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet, war ein Vergleichsentgelt zu bilden. Gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA war dabei grundsätzlich der Ortszuschlag der Stufe 1 zugrunde zu legen, wenn der Ehegatte des Angestellten aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.08.2009
- 6 AZR 319/08 -

BAG zur Besitzstandszulage für kinderbezogenen Ortszuschlag und Gegenkonkurrenzklausel der AVR Caritas

Besitzstandszulage ist eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag gleichwertige Leistung

Ein im Geltungsbereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR) beschäftigter Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag, wenn sein Ehepartner bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt ist und dessen Arbeitsverhältnis zum 1. Oktober 2005 vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet wurde. Dies gilt auch dann, wenn der im Geltungsbereich der AVR beschäftigte Ehepartner aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Ehegatten für die gemeinsamen Kinder das Kindergeld bezieht. Auch in diesem Fall hatte der bei dem kommunalen Arbeitgeber beschäftigte Ehepartner im September 2005 Anspruch auf den kinderbezogenen Ortszuschlag. Ab Oktober 2005 kann er deshalb von seinem Arbeitgeber eine entsprechende Besitzstandszulage verlangen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Der Kläger ist bei dem beklagten Caritasverband beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die AVR Anwendung. Danach erhalten verheiratete Mitarbeiter in Anlehnung an die Regelungen im BAT einen kinderbezogenen Ortszuschlag, dessen Höhe sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder richtet. Die AVR enthalten Konkurrenzregelungen für den Fall, dass der Ehegatte im öffentlichen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.08.2009
- 6 AZR 319/08 -

Besitzstandszulage für kinderbezogenen Ortszuschlag und Gegenkonkurrenzklausel

Ein im Geltungsbereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR) beschäftigter Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag, wenn sein Ehepartner bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt ist und dessen Arbeitsverhältnis zum 1. Oktober 2005 vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet wurde.

Dies gilt auch dann, wenn der im Geltungsbereich der AVR beschäftigte Ehepartner aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Ehegatten für die gemeinsamen Kinder das Kindergeld bezieht. Auch in diesem Fall hatte der bei dem kommunalen Arbeitgeber beschäftigte Ehepartner im September 2005 Anspruch auf den kinderbezogenen Ortszuschlag. Ab Oktober 2005 kann er deshalb von seinem Arbeitgeber... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.10.2008
- 6 AZR 682/07 -

BAG zum Vergleichsentgelt bei Überleitung von Arbeitnehmern aus dem BAT in den TVöD

Nach § 5 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ist für die Zuordnung der Beschäftigten zu den Stufen der Entgelttabelle des TVöD ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im September 2005 erhaltenen Bezüge zu bilden.

Ist der Beschäftigte mit einer Person verheiratet, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen einen Familienzuschlag erhält, wird gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA bei der Bildung des Vergleichsentgelts die Stufe 1 des Ortszuschlags zugrunde gelegt. Demgegenüber wird bei einem Angestellten, der mit einer Person verheiratet ist, die in der Privatwirtschaft tätig ist, der höhere Ortszuschlag... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007
- 6 AZR 222/07 -

Anspruch auf kinderbezogenen Anteil des tariflichen Ortszuschlages

Verfall aufgrund tariflicher Ausschlussfrist

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich mit der Frage, ob ein Angestellter Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil des tariflichen Ortszuschlages hat, wenn im Tarifvertrag eine zeitliche Ausschlussfrist vereinbart war.

Angestellte der Beklagten erhalten gemäß § 29 des dort geltenden Manteltarifvertrages einen Ortszuschlag, dessen Höhe sich - wie bei § 29 BAT - u.a. nach der Zahl der Kinder richtet. Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil des Ortszuschlages hat danach derjenige Angestellte, dem ein Anspruch auf Kindergeld nach den Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Bundeskindergeldgesetz zusteht.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2007
- 6 AZR 95/07 -

Berücksichtigung des Ortszuschlags bei Überleitung in den TVöD

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage der Berücksichtigung des Ortszuschlags bei Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu befassen.

Zum 1. Oktober 2005 waren die Beschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) überzuleiten. Die Beschäftigten wurden bei der Überleitung einer der neuen Entgeltgruppen und - innerhalb der Entgeltgruppen - einer Stufe der Entgelttabelle des TVöD zugeordnet. Für die Zuordnung wurde auf der Grundlage der nach dem... Lesen Sie mehr