die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ortsbürgermeisterin“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 28.04.2022
- 1 K 1144/13.KS -
Ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Bad Salzschlirf muss keine Schadensersatzzahlungen an die Gemeinde leisten
Kein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung
Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 27. April 2022 der Klage des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Bad Salzschlirf stattgegeben.
Der Kläger war von 2003 bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2012 Bürgermeister der Gemeinde Bad Salzschlirf. Im Jahr 2006 wurde ein den Kurort mitprägender Hotelbetrieb, der im Jahr 2000 wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen worden war, insbesondere durch die Bemühungen des Klägers und durch Einbeziehung von Investoren, aber auch wegen der Bedeutung des Hotels für die Gemeinde und den Kurbetrieb der Gemeinde, wiedereröffnet. Der Kläger übernahm im Laufe der Jahre neben seinem Amt als Bürgermeister auch zunehmend die Verantwortung für die Geschäfte der beteiligten Gesellschaften. Im Jahr 2012 erfolgte die Insolvenz des Hotels.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.04.2013
- 4 K 841/12.KO -
Bürgermeister darf bei einer ihn selbst begünstigenden Beschlussfassung über Abgabensatzung nicht mitwirken
Satzung führt für Bürgermeister zu unmittelbarem Vorteil und ist daher wegen Befangenheit unwirksam
Ein Bürgermeister darf beim Beschluss über eine Abgabensatzung dann nicht mitwirken, wenn sein Grundstück nach einer Satzungsvorschrift von einer Beitragserhebung verschont bleiben soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall beschloss der Ortsgemeinderat von Winden im Oktober 2009 die Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen. Nach der hierfür notwendigen Satzung sollen Grundstücke, die Zugang oder Zufahrt zu bestimmten, im Einzelnen aufgeführten Straßen haben, erst nach einer gewissen Zeit beitragspflichtig werden (sogenannte Verschonungsregelung). Mit einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 19.03.2013
- 7 K 51/12 -
Anfragen von Stadträten müssen fristgemäß beantwortet werden
Es handelt sich um eine zwingende Frist, die nur unter außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden muss
Die Dresdner Stadträte haben einen Anspruch darauf, dass ihre schriftlichen Anfragen an die Oberbürgermeisterin in der Regel binnen 14 Tagen, spätestens jedoch nach sechs Wochen beantwortet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Klägerin, eine Dresdner Stadträtin, da sie sich durch die verzögerte Bearbeitung ihrer Anfragen in ihren Rechten verletzt sah. Zudem machte sie geltend, dass der Stadtrat und dessen Sportausschuss nicht hinreichend am Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung des Leiters des Eigenbetriebs Sportstätten und Bäderbetrieb in den Jahren 2009bis 2011 beteiligt worden seien.... Lesen Sie mehr