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Freitag, 24. März 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Opferentschädigungsgesetz (OEG)“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2017
- L 6 VG 4283/16 -

Beschädigtenrente für Opfer von Gewalt: Bereits vor Gewalttat vorhandene Gesundheits­störungen können nicht berücksichtigt werden

Keine Beschädigtenrente für Opfer einer Gewalttat bei vorbestehenden Gesundheits­störungen

Um als Opfer einer Gewalttat eine Beschädigtenrente zu erhalten, ist ein bestimmter Grad der Schädigung erforderlich. Dabei können diejenigen Gesundheits­störungen nicht miteingerechnet werden, die bereits vor der Gewalttat bestanden haben und daher nicht durch die Tat verursacht sein können. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der zum Tatzeitpunkt 52-jährige Kläger wurde am Silvesterabend 2010 von zwei russischstämmigen Tätern bei Verlassen einer Gaststätte überfallen und ausgeraubt. Er erlitt u.a. Blutergüsse, eine Unterschenkelfraktur und Verletzungen im rechten Kniegelenk; später entwickelte sich eine posttraumatische Belastungsreaktion mit Auslösung einer depressiven Phase. Die Täter wurden wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt.Da der Kläger bereits seit dem Jahr 2000 an Depressionen litt, waren eingehende Ermittlungen erforderlich, um diejenigen Folgen zu klären,... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2014
- B 9 V 1/13 R -

Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Schreck­schuss­pistole löst keine Opfer­entschädigungs­an­sprüche aus

Überfall in Bankfiliale war kein rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des Opfer­entschädigungs­gesetzes

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Bedrohung mit einer Schreck­schuss­pistole allein noch kein rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des Opfer­entschädigungs­gesetzes ist, auch wenn das Opfer die Waffe für echt hält.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Bankangestellte, wurde bei einem Banküberfall von dem Täter mit einer ungeladenen Schreckschusspistole bedroht. Wie andere Zeugen des Überfalls ging auch sie davon aus, dass es sich um eine echte Schusswaffe handele. Das beklagte Land lehnte ihren Antrag auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz ab, weil kein vorsätzlicher,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin , Urteil vom 04.09.2014
- S 139 VG 310/08 -

DDR-Damen-Volleyballerin hat Anspruch auf Opferentschädigung wegen Vermännlichung, Bewegungsdefiziten und Schmerzen nach Zwangsdoping

Dopingvergabe erfolgte auf Anordnung des DDR-Regimes flächendeckend, systematisch und im Regelfall ohne Aufklärung über die Risiken

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Sportlerin der DDR-Damen-Volley­ball­mann­schaft, die ohne ihr Wissen Dopingsubstanzen erhalten hatte und in Folge dessen es bei ihr zu einer Vermännlichung, zu Bewegungsdefiziten und Schmerzen gekommen sei, Anspruch auf Leistungen nach dem Opfer­entschädigungs­gesetz hat.

Die 1959 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens stieß mit 13 zum Volleyballteam des SC Dynamo Berlin und wurde mit 15 Mitglied der Volleyballnationalmannschaft der DDR. 1980 gewann sie mit ihrer Mannschaft bei der Olympiade in Moskau die Silbermedaille. Ein Jahr später beendete sie ihre sportlerische Karriere aus gesundheitlichen Gründen. Nach unterschiedlichen beruflichen... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.11.2013
- L 10 VE 29/12 -

Kein Anspruch einer Patientin nach dem Opferentschädigungs­gesetz wegen sexuell motivierter Handlungen eines Arztes

Körperliche Gewaltanwendung durch den Arzt nicht erkennbar

Ein aufgenötigter Sexualkontakt stellt nur dann einen tätlichen Angriff im Sinne des Opferentschädigungs­gesetzes (OEG) dar, wenn er erzwungen ist. Das gewaltlose Berühren der Genitalien durch einen Arzt kann dann einen tätlichen Angriff darstellen, wenn eine strafbare Körperverletzung gegeben ist. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).

Dem lag der Fall einer 1962 geborenen im Landkreis Schaumburg lebenden Klägerin zugrunde. Ein sie behandelnder Arzt hatte an der Klägerin sexuell motivierte Handlungen vorgenommen. Der Arzt hatte die Klägerin für einen Tag im Juni 2000 um 19.00 Uhr einbestellt. Zu diesem Zeitpunkt war nur noch der Arzt in der Praxis. Bei der Klägerin sollte das rechte Bein oberhalb des Knies untersucht... Lesen Sie mehr




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