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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „OP-Masken“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.07.2022
- 10 AZR 41/22 -

Kein Erschwerniszuschlag für Tragen einer OP-Maske

OP-Maske stellt keine Atem­schutzmaske dar

Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV)*. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft angestellt. Aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Regelungen des RTV für das Arbeitsverhältnis der Parteien. Der Kläger trug in der Zeit von August 2020 bis Mai 2021 auf Anweisung der Beklagten, die im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfolgte, bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten eine medizinische Gesichtsmaske. Hierfür verlangt er einen tariflichen Erschwerniszuschlag auf der Grundlage von § 10 Nr. 1.2 RTV iHv. 10 % seines Stundenlohns. Er meint, auch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske bei der Arbeit stelle eine Erschwernis dar, die durch den Erschwerniszuschlag... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021
- 17 Sa 1067/21 -

Kein tariflicher Erschwerniszuschlag für Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske

OP-Masken nicht Teil der "persönlichen Schutzausrüstung"

Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der für allgemeinverbindlich erklärte Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV) Anwendung. Dieser sieht bei Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung, bei denen eine vorgeschriebene Atemschutzmaske verwendet wird, einen Zuschlag... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 01.03.2021
- S 29 AS 289/21 ER -

Jobcenter muss keine Mehrbedarfe für FFP2- Masken zahlen

OP-Masken bieten ausreichenden Fremd- und hinreichenden Eigenschutz

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (sog "Hartz IV") vom Jobcenter keine zusätzlichen Zahlungen für den Erwerb von FFP2-Masken verlangen dürfen.

Nachdem Mitte Februar 2021 eine Entscheidung des SG Karlsruhe durch die Medien ging, wonach Hartz IV-Empfängern ein um kalendermonatlich 129,- € höheres Arbeitslosengeld II zur Deckung des Mehrbedarfs für Masken zu gewähren sei, sind auch beim Sozialgericht Dresden einige Eilanträge dieser Art eingegangen. Der alleinstehende und nicht erwerbstätige Antragsteller hatte geltend gemacht,... Lesen Sie mehr




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