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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2018
- 12 S 773/18 -
Fehlende Mitwirkung der Kindesmutter zur Ermittlung des Kindesvaters begründet Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen
Fehlende Mitwirkung aufgrund detailarmer und pauschaler Angaben zum Verlauf der Zeugung
Wirkt eine Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters nicht oder nur unzureichend mit, so führt dies zum Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen. Eine fehlende Mitwirkung liegt etwa darin, wenn die Kindesmutter nur detailarme und pauschale Angaben zum Verlauf der Zeugung macht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 beantragte ein zweijähriges Kind, vertreten durch seine Mutter, Unterhaltsvorschussleistungen. Die Kindesmutter behauptete, den Kindesvater nicht zu kennen. Zum Verlauf der Zeugung gab sie an, im August 2013 während eines Kroatienurlaubs einen Mann namens "Nicki" in einer Diskothek kennengelernt zu haben. Er habe sie angetanzt und nachfolgend einige Getränke ausgegeben. Im Laufe der Nacht seien sie dann zu seinem Wagen gegangen, um dort Geschlechtsverkehr zu haben. Weitere Angaben konnte die Kindesmutter angeblich nicht machen. Die zuständige Behörde lehnte daraufhin den Antrag wegen fehlender... Lesen Sie mehr
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