die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberverwaltungsgericht Lüneburg“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 07.09.2017
- 12 ME 249/16 -
Anfechtbarkeit eines Verkehrszeichens setzt dessen Bekanntgabe durch Aufstellung voraus
Bloße Anordnung zur Aufstellung eines Verkehrszeichens stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar
Ordnet die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung eines Verkehrszeichens an, liegt darin noch kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Vielmehr ist die Bekanntgabe des Verkehrszeichens durch Aufstellung für eine Anfechtbarkeit erforderlich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete eine Straßenverkehrsbehörde im September 2016 die Vollsperrung einer Brücke aus den 70er Jahren an. Hintergrund dessen war die mangelnde Tragfähigkeit der Brücke. Da über die Brücke ein erheblicher Teil des Anlieferungsverkehrs für einen Rangierbahnhof vorgenommen wurde, klagte die Eigentümerin des Bahnhofs gegen die geplante Vollsperrung der Brücke. Dabei kam es unter anderem darauf an, ob überhaupt ein wirksamer Verwaltungsakt vorlag, der angefochten werden kann.Das Verwaltungsgericht Lüneburg hielt die Anfechtungsklage für zulässig. Das Verbot des Befahrens der Brücke für Fahrzeuge... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2018
- 7 ME 9/18 -
Nutzung einer Paintball-Anlage für Kinder unter 16 Jahren darf sofort untersagt werden
Wirtschaftliche Interessen treten hinter Schutz des Kindeswohls zurück
Die Nutzung einer Paintball-Anlage für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren darf mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Insofern treten wirtschaftliche Interessen hinter dem Schutz des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls der Kinder und Jugendlichen zurück. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 wurde die Nutzung einer Paintball-Anlage für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Die Anordnung wurde zudem für sofort vollziehbar erklärt und galt damit unmittelbar. Begründet wurde die Entscheidung mit der Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Die Betreiberin der Anlage hielt das Verbot und insbesondere... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2015
- 8 PA 75/15 -
Untersuchungsanordnung aufgrund Zweifel an gesundheitlicher Eignung eines Arztes isoliert nicht anfechtbar
Anfechtbarkeit der Anordnung zum Ruhen der Approbation
Wird gegenüber einem Arzt eine ärztliche Untersuchung angeordnet, weil Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs bestehen, kann diese Anordnung nicht isoliert angefochten werden. Eine Anfechtbarkeit besteht insofern nur für die sich eventuell anschließende Anordnung zum Ruhen der Approbation gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesärzteordnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da bei einer Ärztin Zweifel bestanden, ob sie gesundheitlich in der Lage war den Beruf als Arzt auszuüben, ordnete die zuständige Bezirksregierung Weser-Ems zunächst eine amts- oder fachärztliche Untersuchung der Ärztin an. Je nach Ausgang dieser Untersuchung wollte die Bezirksregierung über das Ruhen der Approbation entscheiden. Die Ärztin... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 06.11.2014
- 12 LC 252/13 -
Entziehung des Sportbootführerscheins bei einmaliger Trunkenheitsfahrt mit 2,17 Promille unzulässig
Erforderlichkeit einer mehrfachen Alkoholfahrt
Für die Entziehung des Sportbootführerscheins gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1a der Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (SportBootFSV) genügt nicht eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit 2,17 Promille. Vielmehr ist eine mehrfache Alkoholfahrt erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Besitzer einer Segelyacht wurde im Juni 2012 dabei ertappt, wie er unter Alkoholeinfluss sein Boot auf der Ostsee steuerte. Bei ihm wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,17 Promille festgestellt. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin gestützt auf § 8 Abs. 2 Nr. 1a SportBootFSV mit sofortiger Wirkung den Sportbootführerschein.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26.02.2015
- 12 LA 137/14 -
Aufgrund einer linksseitigen Lähmung benötigte Hilfe beim Anschnallen rechtfertigt keine Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Voraussetzung für Befreiung wäre Vorliegen von ernsthaften Gesundheitsschäden durch Sicherheitsgurt
Ein Beifahrer kann nur dann einen Anspruch auf Befreiung von der Gurtpflicht haben, wenn mit der Benutzung des Sicherheitsgurts ernsthafte Gesundheitsschäden verbunden sind. Dies ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn ein Beifahrer aufgrund einer linksseitigen Lähmung Hilfe beim Anschnallen benötigt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2012 beantragte ein Mann die Befreiung von der Anschnallpflicht als Beifahrer. Zur Begründung führte er aus, dass es ihm aufgrund einer linksseitigen Lähmung unmöglich sei den Sicherheitsgurt anzulegen. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, der Mann könne sich beim Anschnallen zum Beispiel vom Fahrer... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17.09.2014
- 11 LC 114/13 -
Installation von Videokameras zur Überwachung öffentlicher Bereiche eines Bürogebäudes zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung weiterer Straftaten zulässig
Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wird nur unerheblich beeinträchtigt
Installiert der Eigentümer eines Bürogebäudes an öffentlichen Bereichen des Hauses Videokameras, so ist dies datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung weiterer Straftaten vorgenommen wird. In diesem Fall wird das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nur unerheblich beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Dezember 2009 in einer in einem Bürogebäude ansässigen Steuerberatungskanzlei eingebrochen worden war und sechs Notebooks gestohlen wurden, entschied sich die Eigentümerin des Hauses dazu, Videokameras zu installieren. Diese wurden Anfang 2010 zum einen an den beiden Eingängen des Bürogebäudes und zum anderen an weiteren öffentlichen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2013
- 12 LA 287/12 -
Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung eines Jugendlichen aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums zulässig
Durch ärztliches Gutachten zu klärende Frage des regelmäßigen Cannabiskonsums unzulässig
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung verlangen, wenn der Betroffene als Jugendlicher regelmäßig Cannabis konsumiert hat und damit Zweifel an der Fahreignung bestehen. Unzulässig ist dagegen die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob der Betroffene noch regelmäßig Cannabis zu sich nimmt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete eine Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens an, um zu klären, ob der Betroffene noch gelegentlich oder regelmäßig Cannabis konsumierte. Hintergrund dessen war, dass der Betroffene angab, er habe als Jugendlicher an Wochenenden mal ab und zu Marihuana zu sich genommen. Der Betroffene hielt die Anordnung für rechtswidrig... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 23.01.2014
- 12 LB 19/13 -
Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage 18 Monate nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Langer Zeitraum zwischen Verkehrsverstoß und Fahrtenbuchauflage kann unverhältnismäßig sein
Liegt zwischen einem Verkehrsverstoß und einer Fahrtenbuchauflage ein langer Zeitraum, so kann dies im Einzelfall unverhältnismäßig und somit unzulässig sein. Bei einer Arbeitsüberlastung kann ein Zeitraum von 18 Monaten zwischen Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Fahrtenbuchauflage zulässig sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Halter eines Motorrads wurde beschuldigt im Juli 2009 einen Verkehrsverstoß begangen zu haben. Da dieser aber abstritt das Fahrzeug an dem Tag gefahren zu haben und die Fahrereigenschaft nicht feststellbar war, wurde im Oktober 2009 das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt. Zudem wurde dem Motorradhalter im April 2011 die Auflage... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2012
- 5 LA 357/11 -
Tragen von Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken rechtfertigt fristlose Entlassung eines Soldaten
Gefahr des Ansehensverlustes der Bundeswehr
Trägt ein Soldat während des Dienstsports Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken, so rechtfertigt dies, aufgrund der damit einhergehende Gefahr eines Ansehensverlustes der Bundeswehr, die fristlose Entlassung des Soldaten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines dienstlichen Volleyballturniers im Dezember 2009 trug ein Soldat ein mit der Aufschrift "Arisch" und der Zahl "18" versehenes Trikot. Zudem ließ er in der Umkleidekabine deutlich sichtbar einen Pullover mit dem Aufdruck "Werwolf Der letzte Widerstand" und dem Goebbels-Zitat "Hass ist unser Gebet und Rache unser Feldgeschrei"... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2013
- 12 LA 156/12 -
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs 15 Monate nach Verkehrsverstoß zulässig
Fahrtenbuchauflage nicht unverhältnismäßig
Wird 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, so ist dies noch als verhältnismäßig und damit zulässig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2009 wurde mit einem PKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft von 50 km/h um 25 km/h überschritten. Da der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte, ordnete die zuständige Behörde im März 2011 an, dass der Halter des PKW ein Fahrtenbuch führen muss. Dieser hielt die Anordnung für... Lesen Sie mehr