die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberlandesgericht Frankfurt“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.07.1990
- 20 W 149/90 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Haltung von Ratten und Schlangen untersagen
Ratten- und Schlangenhaltung stellt keine ordnungsgemäße Verwaltung dar
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss das Halten von Schlangen und Ratten in der Eigentumswohnung verbieten. Denn eine solche Tierhaltung entspricht keinem ordnungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hielt ein Wohnungseigentümer in seiner etwa 80 qm großen Wohnung elf Schlangen, davon drei etwa zwei Meter lange Boas, sowie ca. 96 Ratten und Mäuse. Diese dienten als Lebendfutter und wurden in vier Käfigen gezüchtet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hielt dies für unzulässig und hat daher mehrheitlich beschlossen, das Halten von Ratten und Schlangen zu verbieten. Der Wohnungseigentümer klagte daraufhin gegen den Beschluss.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümergemeinschaft habe... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 02.09.1992
- 21 U 243/91 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme durch Versicherung bei Ausweichschäden aufgrund zweier Hasen
Verunfallter Autofahrer unterliegt seiner Versicherung
Kommt es aufgrund eines Ausweichversuches wegen zweier Hasen auf der Straße zu Schäden am Auto, so muss dafür nicht die Fahrzeugversicherung einspringen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Porschefahrer eine nächtliche Straße. Als zwei Hasen von rechts nach links über die Straße hoppelten, versuchte der Porschefahrer einer Kollision auszuweichen. Er kam dabei von der Straße ab, geriet in einem Graben und landete schließlich auf dem Acker. Durch die Ausweichbemühungen des Autofahrers kam einer der Hasen zu Tode. Der Autofahrer verlangte... Lesen Sie mehr