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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutztiere“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2017
- VI ZR 434/15 -
BGH: Pferdezucht als Nutztierhaltung setzt Gewinnerzielungsabsicht des Pferdehalters und Möglichkeit der Gewinnerzielung voraus
Bei Nutztierhaltung besteht keine Gefährdungshaftung für Pferdehalter
Liegt in einer Pferdezucht eine Nutztierhaltung, so besteht für den Pferdehalter keine Gefährdungshaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Eine Nutztierhaltung liegt unter anderem vor, wenn die Zucht der Erwerbstätigkeit dient. Dies setzt aber eine Gewinnerzielungsabsicht des Pferdehalters und die Möglichkeit der Gewinnerzielung voraus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den frühen Morgenstunden eines Tages im September 2011 befuhren zwei Arbeitnehmer mit dem Kleinbus ihres Arbeitgebers eine Landstraße in Bayern. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einer trächtigen Stute, die auf der Fahrbahn stand. Bei der Kollision wurde das Fahrzeug erheblich beschädigt, die Insassen verletzt und das Pferd getötet. Der Arbeitgeber machte für den Unfall den Halter der Stute verantwortlich und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Das Pferd war vor dem Unfall auf einer etwa 250 bis 300 m entfernten Koppel untergebracht, die mit an Holzpfosten befestigten Elektrobändern... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 08.05.1991
- 5 U 1812/90 -
Haftung des Tierhalters aufgrund Ausbrechens zweier Kaltblutpferde bei Karnevalsumzug
Einsetzung für das Ziehen eines Gespanns zum Karneval ungeeigneter Pferde begründet Sorgfaltsverstoß
Werden zum Ziehen eines Gespanns zum Karneval zwei Pferde eingesetzt, die normalerweise nur im Wald eingesetzt werden und noch nie einen Wagen gezogen haben, so verletzt der Pferdehalter seine Sorgfaltspflichten. Brechen die Pferde aus, so haftet er aufgrund eines dadurch entstandenen Schadens. Der Umstand, dass es sich um Kaltblutpferde handelt, die als friedfertig gelten, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich des Karnevals im Jahr 1989 bat eine freiwillige Feuerwehr den Halter zweier Pferde darum, die Pferde zum Ziehen eines Gespanns einsetzen zu dürfen. Die Pferde wurden normalerweise beruflich als Holzrückpferde im Wald eingesetzt. Es handelte sich um Kaltblüter, die als lammfromm und friedfertig gelten. Während des Karnevalsumzugs... Lesen Sie mehr
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