Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „NS-Raubkunst“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „NS-Raubkunst“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2012
- V ZR 279/10 -
NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben
Regelungen über Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts verdrängen nicht zivilrechtlichen Eigentumsherausgabeanspruch des Erben
Der Eigentümer eines durch nationalsozialistisches Unrecht entzogenen Kunstwerks, kann dieses nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (§ 985 BGB) von dem heutigen Besitzer herausverlangen, wenn das Kunstwerk nach dem Krieg verschollen war und deshalb nicht nach den Vorschriften des alliierten Rückerstattungsrechts zurückverlangt werden konnte. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Entscheidung betrifft die kulturhistorisch wertvolle Plakatsammlung des jüdischen Zahnarztes Dr. Hans Sachs, die sich heute im Besitz des Deutschen Historischen Museums, einer Stiftung Öffentlichen Rechts, befindet. Das Reichspropagandaministerium ließ die Sammlung 1938 aus der Wohnung von Dr. Sachs in Berlin-Schöneberg wegnehmen. Dr. Sachs emigrierte Ende 1938 in die USA. Nach dem Krieg war die Sammlung verschollen. Für ihren Verlust bekam Dr. Sachs 1961 im Vergleichsweg eine Wiedergutmachungszahlung von 225.000 DM nach dem Bundesrückerstattungsgesetz. Erst später erfuhr er, dass Teile der Sammlung in einem Museum der DDR aufgetaucht waren.... Lesen Sie mehr
Werbung
Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.02.2010
- 8 U 56/09 -
Kammergericht: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung „Sachs“ nicht herausgeben
Rückgabeansprüche bezüglich zur Zeit des Nationalsozialismus entzogener Gegenstände / Erben haben keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Rückgabe der Sammlung
Die rund 4.260 Plakate umfassende Kunstsammlung „Sachs“ bleibt im Besitz des Deutschen Historischen Museums. Das Museum muss die Blätter, die im Jahre 1938 im Auftrag des Reichspropagandaministeriums dem Sammler Dr. Hans Sachs weggenommen wurden, nicht an dessen Erben herausgeben. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In seiner Entscheidungsbegründung führt das Gericht aus, das eine Rückforderung nach allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen ausgeschlossen sei. Es sei zwar seinerzeit nicht zu einer förmlichen Enteignung der Plakatsammlung gekommen. Entgegen der Auffassung des Museums lasse sich nicht feststellen, dass im Laufe der Zeit anderweitiges Eigentum begründet und der Erbe nicht Eigentümer der zur Sammlung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.02.2009
- 19 O 116/08 -
NS-Raubkunst: Museum muss "Simplicissimus"-Plakat die "Dogge" an Erben heraus geben
Stiftung Deutsches Historisches Museum zur Herausgabe eines Plakats der Sammlung Dr. Sachs verurteilt
Das Landgericht Berlin hat die Stiftung Deutsches Historisches Museum verurteilt, das als "Dogge" bezeichnete Plakat von Th. Th. Heine an den Sohn des verstorbenen Sammlers Dr. Hans Sachs herauszugeben.
Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass der klagende Sohn als Alleinerbe seiner Eltern Eigentümer des Plakats "Dogge" geworden sei. Sein Vater habe sein Eigentum an dem Plakat im Jahr 1938 weder durch die erfolgte Beschlagnahme durch die nationalsozialistischen Machthaber noch durch einen geplanten Verkauf an einen Bankier verloren. Auch der im Jahr 1961 erfolgte Abschluss... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „NS-Raubkunst“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »