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Freitag, 13. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Notarielles Berufsrecht“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.10.2023
- 1 BvR 1796/23 -

Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare

BVerfG setzt Altersgrenze für Notare nicht aus

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich der als Anwaltsnotar tätige Beschwerdeführer gegen das Erlöschen seines Notaramtes durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für Notare wendet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 47 Nr. 2, § 48 a Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars durch Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren. Das Notaramt des Beschwerdeführers wird mit Ablauf des 30. November 2023 erlöschen, weil er die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren erreicht. Der Beschwerdeführer erhob Klage beim OLG Köln mit dem Antrag festzustellen, dass sein Notaramt nicht mit Erreichen der Altersgrenze erlösche. Das OLG Köln wies die Klage ab. Die hiergegen eingelegte Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesgerichtshof zurück. Zur Begründung führte er aus, die Regelung der Altersgrenze sei nach ständiger... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2023
- NotZ(Brfg) 4/22 -

Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters

Altersgrenze für Notare mit EU-Recht vereinbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48 a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.

Der Kläger ist Anwaltsnotar und wird im Laufe des Jahres 2023 das 70. Lebensjahr vollenden. Er macht geltend, die Altersgrenze verstoße gegen das sich aus Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 1, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2021
- NotZ(Brfg) 2/21 -

Tätigkeit als Insolvenz­verwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle anrechenbar

BGH zu den Anforderungen der Vorbereitung aufs Notaramt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenz­verwalterin bei der sogenannten Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann.

Die Klägerin ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2009 ist sie im Amtsgerichtsbezirk X niedergelassen und mit einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Partnerschaftsgesellschaft verbunden. Im Oktober 2019 bewarb sie sich als einzige Kandidatin auf eine für den Bereich ihres Kanzleisitzes ausgeschriebene Notarstelle im Anwaltsnotariat. Die Klägerin war in den letzten... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.02.2021
- VG 12 L 258/20 -

Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientrans­aktionen melden

Meldepflicht mit Verschwiegenheitspflicht vereinbar

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Rechtsanwalts und Notars gegen die Geldwäsche­gesetz­meldepflicht­verordnung-Immobilien abgelehnt.

Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Notar. Diese Berufsgruppe ist nach der am 1. Oktober 2020 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bestimmte Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien zu melden. Der Antragsteller will einstweilen festgestellt... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.04.2018
- NotZ (Brfg) 6/17 -

BGH: Ein Notar darf sich nicht "Notariat" nennen

Gesetzlich vorgesehene Amtsbezeichnung ist "Notar" oder "Notarin"

Ein Notar darf sich nicht als "Notariat" bezeichnen. Die gesetzlich in § 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) bestimmte Amtsbezeichnung ist "Notar" oder "Notarin". Davon darf nicht abgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bezeichnete sich ein niedersächsischer Notar auf seinem Briefkopf und seinem Internetauftritt als "Notariat". Die zuständige Aufsichtsbehörde hielt dies für unzulässig und untersagte ihm die Verwendung der Bezeichnung "Notariat". Gegen diese Vorgabe erhob der Notar Klage.Das Oberlandesgericht Celle wies die Klage... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.07.2012
- NotZ (Brfg) 15/11 -

Altersgrenze für Notare liegt bei 70 Jahren

Regelung ist nicht verfassungs- und europarechtswidrig

Die Bestimmung des § 48 a BNotO, die die Altersgrenze für die Ausübung des Notarberufs festlegt, ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wendete sich ein Notar gegen die Bestimmung des § 48 a BNotO.Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Kläger. Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Notarberufes bejaht (DNotZ 1993, 260). Der Bundesgerichtshof habe sich dieser Entscheidung bereits... Lesen Sie mehr