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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Normalware“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 01.02.2001
- 3 U 187/99 -
Bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen Lebensmittel nicht mehr als Normalware verkauft werden
Kunden dürfen von einem Supermarkt erwarten, keine Produkte in den Regalen vorzufinden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist
Käufer von Lebensmitteln dürfen davon ausgehen, in einem normalen Supermarktregal ausschließlich Lebensmittel vorzufinden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist. Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, nur Ware mit gültigem Haltbarkeitsdatum anzubieten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Mehrere Kunden eines Supermarktes, die vor allem Kaffee und leicht verderbliche Lebensmittel aus dem Kühlregal erworben hatten, bemerkten nach ihrem Kauf, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum der Waren bereits seit mehreren Wochen abgelaufen war. Als die Kunden den Kaffee zurückbrachten, stellten sie gemeinsam mit einem Mitarbeiter fest, dass die gesamte Palette mit abgelaufenem Datum angeboten wurde. Da dies bereits mehrfach vorgefallen war, hatte das Unternehmen den verantwortlichen Filialleiter daraufhin entlassen.Als ein Verbraucherverband hiervon erfuhr verklagte es die Supermarkt-Kette vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Das... Lesen Sie mehr
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