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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtstun“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018
- 8 UF 217/17 -
Verwirkung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs trotz schuldhaften Verfahrensstillstands durch Amtsgericht
Unterhaltsberechtigter muss spätestens nach einem Jahr Fortsetzung des Verfahrens anstrengen
Ein rechtshängiger nachehelicher Unterhaltsanspruch kann auch dann verwirkt werden, wenn an dem mehrjährigen Verfahrensstillstand das Amtsgericht Schuld hat. Denn der Unterhaltsberechtigte muss notfalls spätestens nach einem Jahr selbst auf die Fortsetzung des Verfahrens drängen. Andernfalls darf der Unterhaltsschuldner davon ausgehen, dass der Anspruch nicht weiter geltend gemacht wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach erfolgter Scheidung von ihrem Ehemann machte die Ehefrau ein Jahr später im August 2011 rückständigen Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie fortlaufend nachehelichen Unterhalt geltend. Sie stellte einen entsprechenden Antrag auf Verpflichtung zur Zahlung beim Amtsgericht Wesel. Der Antrag wurde dem Ex-Ehemann als Antragsgegner zugestellt. Zudem wurde das Verfahren zur Zahlung des Trennungsunterhalts von dem Verfahren zur Zahlung des Scheidungsunterhalts abgetrennt und die Antragstellerin aufgefordert ihre Sachanträge zu aktualisieren. Dazu sah diese aber keine Veranlassung. Das Verfahren ruhte... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08.11.2016
- 26 UF 107/16 -
Keine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen bei bloßer mehrjähriger Untätigkeit gegenüber vermögenslosem Unterhaltsschuldner
Untätigkeit trotz bekannter Veränderung der Vermögensverhältnisse kann Verwirkung begründen
Bleibt ein Unterhaltsgläubiger über mehrere Jahre hinweg gegenüber dem vermögenslosen Unterhaltsschuldner untätig, verwirkt sich dadurch nicht der Unterhaltsanspruch. Eine Verwirkung kann aber in Betracht kommen, wenn der Unterhaltsgläubiger trotz Kenntnis von der Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners untätig bleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2008 erwirkte eine Frau gegen ihren damaligen Ehemann einen Unterhaltstitel, wonach ihr für den Zeitraum von April 2007 bis April 2008 ein Trennungsunterhalt von monatlich 223 EUR zustand. Aus diesem Titel betrieb sich sogleich die Zwangsvollstreckung, was jedoch aufgrund der Vermögenslosigkeit des Ehemanns scheiterte. Der Ehemann... Lesen Sie mehr
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