Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Neupreisentschädigung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Urteil vom 10.01.2011
- 14 O. 532/09 -
Schadensersatz: Bei der Beschädigung von Gegenständen, die bereits zuvor deutlich verschlissenen waren, muss Geschädigter erhebliche finanzielle Abzüge hinnehmen
LG Coburg zum Anspruch eines Landwirtes auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Jauchegrubendeckels durch Heizöllieferant
Auch bei einem bestehenden Anspruch auf Schadenersatz, heißt dies nicht immer, dass der Neupreis ersetzt werden muss. Vielmehr muss sich der Geschädigte eine Wertverbesserung anrechnen lassen (so genannter Abzug „Alt für Neu“). In Extremfällen kann der Abzug „Alt für Neu“ sogar so hoch sein, dass vom Schaden nichts übrig bleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens. Dieses wurde durch einen LKW mit Heizöl beliefert. Dabei fuhr der LKW auf den Hof und brach auf einer Betonplatte ein, die eine darunter liegende Jauchegrube abdeckte.Der Kläger behauptete, seine Mutter habe zum Fahrer des LKWs gesagt, er solle den Hof nicht befahren. Trotzdem sei der LKW-Fahrer in den Hof gefahren. Für die Abdeckung sollten die Beklagten daher 5.400 Euro zahlen.Die Beklagten behaupteten, die Mutter des Klägers habe den Fahrer ausdrücklich aufgefordert, auf den Hof zu fahren. Die Abdeckung sei bereits marode gewesen... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Münster, Urteil vom 13.05.2009
- 01 S 8/09 -
Neue Brille nach Unfall: Kein "neu-für-alt" Abzug bei Schadensersatz für Brille nach Verkehrsunfall
Aus medizinischen Gründen ist Neuerwerb der Brille erforderlich - kein Gebrauchtmarkt für Brillen
Ein Autofahrer, dessen Brille bei einem Verkehrsunfall zerstört wird, hat Anspruch auf Schadensersatz für eine neue Brille. Die Berücksichtigung eines Wertgewinns der neuen Sache durch einen entsprechenden "neu für alt"-Abzug ist bei einer Brille nicht möglich. Dies entschied das Landgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde bei einem Autounfall die Brille des Klägers gänzlich zerstört. Für die Neuanschaffung einer neuen Brille in gleicher Qualität, Stärke und Ausführung zahlte der Kläger einen Betrag in Höhe von 722,45 Euro. Noch kurz vor dem streitgegenständlichen Unfall unterzog der Kläger sich einer augenärztlichen Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009
- VI ZR 110/08 -
Unfall mit Neuwagen: Anspruch auf Neupreisentschädigung nur bei tatsächlicher Beschaffung eines fabrikneuen Ersatzfahrzeugs
BGH begrenzt Schadensersatzforderungen von Neuwagenbesitzern nach Autounfall
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fehlt es an einer Anspruchsvoraussetzung für die geltend gemachte Neupreisentschädigung, wenn der Geschädigte sich kein fabrikneues Ersatzfahrzeug kauft.
Der BGH hatte in der Revisionsinstanz über die Schadenersatzforderungen der Klägerin zu befinden, deren neuer BMW im Wert von knapp 100.000 € einen Tag nach Zulassung bei einem Unfall an der linken Seite beschädigt worden war. Der Schaden betrug laut Sachverständigem knapp 10.000 €. Die Klägerin begehrte daraufhin vor dem Landgericht Hamburg statt Ersatz der Reparaturkosten den Ersatz... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.11.2005
- 20 U 158/05 -
Kaskoversicherung - Diebstahl eines neuwertigen Reimportwagens
Zur Durchführung der Neupreisentschädigung bei Reimportfahrzeugen
Beim Diebstahl eines Reimportautos wird als Neupreisentschädigung auf den Neupreis eines Reimportautos abgestellt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im Fall wurde einem Autofahrer (Kläger) in Polen ein VW Golf IV gestohlen. Zwischen dem Autofahrer und der Teilkaskoversicherung war unstreitig, dass die Versicherung zur Leistung einer Neupreisentschädigung verpflichtet ist. Das Auto hatte der Kläger als Reimportwagen aus den Niederlanden für 16.588,- EUR erstanden. Die Versicherung war sogar bereit, dem Kläger 18.000,- EUR zu zahlen,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 11.05.1995
- 8 U 3815 / 94 -
Deutliche Belehrung notwendig - Nur dann wird Versicherung wegen Falschangaben des Versicherungsnehmers von ihrer Leistungspflicht frei
Zum Verwendungszweck bei Neuwertentschädigung
Macht ein PKW-Halter, dem sein Fahrzeug gestohlen worden ist, in der Schadensanzeige vorsätzlich falsche Angaben, dann riskiert er seinen Versicherungsschutz. Nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen wird nämlich die Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht frei, und zwar sogar dann, wenn sich die falschen Auskünfte im Ergebnis nicht ausgewirkt haben.Bei folgenlosen Falschauskünften kann sich aber die Versicherung auf ihre Leistungsfreiheit nur berufen, wenn sie zuvor den Kunden über die einschneidenden Rechtsfolgen unwahrer Angaben belehrt hatte. Diese Einschränkung zugunsten des Versicherten bekräftigte das Oberlandesgericht Nürnberg in einem jetzt veröffentlichten Zivilurteil. Die Belehrung muß nicht nur klar und unmißverständlich sein, sondern auch optisch deutlich ins Auge fallen, betonten die Richter.
Im konkreten Fall war die Belehrung im Vordruck inhaltlich korrekt. Nach Auffassung des Gerichts war sie aber optisch nicht auffällig genug hervorgehoben, so daß man sie bei flüchtigem Lesen leicht übersehen konnte. Aus diesem Grund scheiterte die beklagte Kaskoversicherung mit ihrem Einwand, der Autofahrer habe sie bei der Beantwortung ihres Fragenkatalogs in einigen Punkten bewußt... Lesen Sie mehr