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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nebenstraße“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.1990
- III ZR 217/89 -

Winterdienst: Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße

§ 1 StrReinG NRW steht dem nicht entgegen

Die Winterdienstpflicht einer Gemeinde richtet sich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht nach der Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße. Dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 StrReinG NRW nur auf "gefährliche" Fahrbahnstellen abstellt, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger verlangte von der beklagten Stadt wegen Verletzung der Streupflicht Schadenersatz. Der PKW des Klägers wurde beschädigt, als dessen Sohn damit an einer Ampelkreuzung in der Innenstadt nach links abbiegen wollte, das Fahrzeug jedoch infolge Glätte geradeaus gegen ein Hindernis rutschte. Zum Unfallzeitpunkt herrschten katastrophale Witterungsverhältnisse. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dagegen richtete sich seine Revision.Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 09.11.2010
- 10 O 1151/10 -

Gemeinde darf auch Nebenstraßen im Winter mit Salz streuen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Art der Winterdienstbehandlung

Die Klage eines Anwohners gegen die Stadt Oberharz wegen Amtspflichtverletzung wurde vom Landgericht Magdeburg abgewiesen. Der Kläger begehrte Schadensersatz in Höhe von rund 2.000,- € wegen eines vermeintlichen Streusalzschadens an seinem Zaun.

Der Zaun grenzt das Grundstück des Klägers zur Straße ab. Bei der Straße handelt es sich um eine Sackgasse, an der lediglich drei 2-Familien-Häuser liegen. Die Straße ist eng und hat ein Gefälle von höchstens 2 Prozent. Es gilt ein Tempolimit von 30 km/h.Nach der diesjährigen Schneeschmelze stellte der Kläger im März Schäden an seinem Zaun fest. Hierfür sei das von... Lesen Sie mehr




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