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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „nebeneinander“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.04.2017
- 3 K 253/15, 3 K 58/16 -

Nebeneinander von Dauerwohnungen und einer Ferienwohnung innerhalb eines Wohnhauses zulässig

OVG Mecklenburg-Vorpommern zu Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Sondergebieten

Das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass ein Bebauungsplan, der ein Nebeneinander von Dauerwohnungen und jeweils einer Ferienwohnung innerhalb eines Wohnhauses vorsieht, für zulässig erklärt.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtsstreits betreiben in dem Baugebiet jeweils mehrere Ferienwohnungen in einem Gebäude. Der Bebauungsplan sieht ein Sondergebiet "Wohnen mit Beherbergung" vor, in dem Wohngebäude mit bis zu einem Fremdenzimmer oder bis zu einer Ferienwohnung bzw. Wohnung mit Fremdenbeherbergung zulässig sind.Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat diese Festsetzungen, die ein Nebeneinander von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen begründen, für zulässig angesehen. Durch die Eingliederung der Ferienwohnung in ein Gebäude, das dauerhaft bewohnt wird, und die Begrenzung auf jeweils eine Ferienwohnung... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.1997
- 2/24 S 282/96 -

Reiseveranstalter schulden bei Buchung eines Musical- und Übernachtungsarrangement zwei nebeneinander liegende Plätze für das Musical

Bei getrennten Plätzen ist eine volle Reisepreisminderung möglich

Bucht ein Kunde zwei Karten für ein Musical und eine Hotelübernachtung, so schuldet der Reiseveranstalter für den Musicalbesuch zwei nebeneinander liegende Plätze. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger für sich und seine Lebensgefährtin ein Musical-Arrangement. Dies beinhaltete neben dem Musicalbesuch eine Übernachtung in einem Doppelzimmer. Der Kläger erhielt jedoch für die Aufführung zwei weit auseinander liegende Plätze. Er nahm daraufhin Abstand vom Musicalbesuch und verlangte Rückzahlung des gesamten Reisepreises und Erstattung unnützer Fahrtkosten.... Lesen Sie mehr