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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nebel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2023
- 16 U 54/23 -
Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren
Schlechtes Wetter auf Ecuador-Privatrundreise
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat klargestellt, dass ein Reisender sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Bedingungen des Reiseziels informieren kann und muss. Den Reiseveranstalter trifft keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt. Der Klägerin stünden keine Minderungsansprüche zu, soweit die von ihr gebuchte Ecuadorreise in die dort im Dezember herrschende Regenzeit fiel.
Die Klägerin buchte bei der Beklagten für sich und ihren Partner eine exklusive Ecuador-Privatrundreise für Mitte bis Ende Dezember 2021 für rund 18.000 €. Wegen zahlreicher behaupteter Mängel u.a. witterungsbedingter Beeinträchtigungen, eines ausgefallenen Ausflugs und Lärmbelästigungen verlangt sie nun Minderung des Reisepreises in Höhe von gut 6.000 € von der Beklagten. Das Landgericht hatte der Klage in Höhe von gut 800 € u.a. wegen eines ausgefallenen Ausflugs und der erlittenen Lärmbelästigungen stattgegeben und Ansprüche wegen witterungsbedingter Beeinträchtigungen abgewiesen.Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.03.2023
- 2-24 O 102/22 -
Regen und Nebel kein Grund für verminderten Reisepreis
Reiseveranstalter muss nicht auf die Regenzeit im Urlaubsland hinweisen
Schlechtes Wetter am Urlaubsort sind kein Grund, vom Veranstalter eine Teilerstattung des Reisepreises zu verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Die Klägerin hatte für sich und ihren Partner eine einwöchige Pauschal-Rundreise nach Ecuador Ende Dezember 2021 für einen Gesamtpreis von rund 18.000 € gebucht. Nach Durchführung der Reise verlangte sie eine Minderung von rund 6.000 € des Reisepreises. Sie begründete dies insbesondere damit, bei einer Rundwanderung um einen laut Reiseankündigung „traumhaft schönen Kratersee“ sei von... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2010
- Xa ZR 96/09 -
BGH zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Flug-Annullierung
Kein Pauschalanspruch auf Ausgleichszahlungen
Fluggäste deren Flug wegen Nebels annulliert wird, haben nicht pauschal Anspruch auf Ausgleichszahlung durch das Luftfahrtunternehmen. Die Frage, ob und wann sich eine Annullierung durch zumutbare Maßnahmen vermeiden lassen könnte, kann nicht allgemeingültig, sondern stets nur im Einzelfall geklärt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger buchte bei der beklagten Ryanair Ltd. für sich und seine Ehefrau einen Flug für den 25. Oktober 2007 von Jerez de la Frontera in Spanien nach Hahn. Der Abflug war für 10.00 Uhr vorgesehen. Dieser Flug wurde wegen Nebels annulliert. Das für den Flug vorgesehene Flugzeug landete statt in Jerez in Sevilla und flog von dort direkt nach Hahn zurück. Dem Kläger und seiner Ehefrau... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2007
- IX ZR 100/06 -
Anwalt darf zum Gerichtstermin fliegen: BGH zu den Folgen, wenn der gebuchte Flug wegen Nebels ausfällt und der Gerichtstermin nicht rechtzeitig wahrgenommen werden kann
Wetter muss nur bei Schlechtwetterlage beobachtet werden
Zu einem weiter entfernten auswärtigen Gerichtstermin darf ein Anwalt auch ein Flugzeug für die Anreise benutzen. Wird der gebuchte Flug wegen Nebels abgesagt, und der Anwalt kann nicht mehr rechtzeitig zum Termin erscheinen, darf ihm dies nicht angelastet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn aufgrund einer Schlechtwetterlage absehbar war, dass der Flug ausfallen würde.
Im Fall musste ein Anwalt aus Karlsruhe einen Termin in Neubrandenburg am 27. Oktober 2005 um 14.00 Uhr wahrnehmen. Um 10.25 Uhr ließ er durch seine Kanzlei mitteilen, dass der von ihm gebuchte Flug ab Karlsruhe/Baden-Baden wegen Nebels ausgefallen sei. Gegen 14.40 ließ er dem Gericht mitteilen, dass sich seine für 15.30 Uhr angekündigte Ankunft weiter verzögern würde. Wegen starken... Lesen Sie mehr
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