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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Namensanmaßung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2017
- 3 O 19/15 -

Land Berlin unterliegt im Rechtsstreit um Internetauftritt "www.berlin.com

Disclaimer weist ausreichend deutlich auf Darstellung einer nicht offiziellen Berlin-Seite des Landes hin

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Land Berlin den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern könne, die Domain "www.Berlin.com" zu betreiben, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sogenannten Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handelt.

Das Land Berlin tritt seit 1996 im Internet unter der Domain www.berlin.de auf und veröffentlicht dort zahlreiche Informationen u.a. aus Politik, Wirtschaft, Tourismus, Kultur.Im zugrunde liegenden Verfahren erhob das Land Klage gegen ein Unternehmen, das eine weltweit agierende Mediengruppe ist und das die Domain www.berlin.com betreibt. Seit 2011 präsentiert die Beklagte auf dieser Webseite insbesondere touristische Informationen über Berlin. Das Land Berlin nahm ab 2011 mehrfach gerichtlichen Rechtsschutz erfolgreich in Anspruch und die Beklagte wurde zuletzt durch Urteil des Kammergerichts vom 15. März 2013 verurteilt, die... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.09.2016
- 6 U 23/15 -

Der doppelte Severin in Keitum auf Sylt: Namensverwirrung

Severin Kirche hat Unterlassungsanspruch gegen Severin*s Resort & Spa

Das Betreiben eines Hotel- und Appartementprojekts in Keitum auf Sylt unter dem Namen "Severin*s Resort & Spa" stellt gegenüber der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in Keitum, deren Kirche die "Severin-Kirche" ist, eine unbefugte Namensanmaßung dar und muss unterlassen werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall ist die Klägerin eine evangelisch-lutherische Kirchengemeinde in Keitum auf Sylt, deren Kirchengebäude die im 12. Jahrhundert erbaute St. Severin Kirche ist. Die Beklagten betreiben seit zwei Jahren in Keitum ein Hotel- und Appartementprojekt mit dem Namen "Severin*s Resort & Spa". Die Anlage wird über die Internetseite "severins-sylt.de" beworben. Die Klägerin... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.03.2013
- 5 U 41/12 -

Land Berlin klagt erfolgreich auf Unterlassung gegen Betreiber der Internetseite berlin.com

Unter­lassungs­anspruch wegen unberechtigter Namensanmaßung

Dem Land Berlin steht gegen den Betreiber der Internetseite berlin.com ein Unter­lassungs­anspruch zu, da der Internetauftritt den Eindruck erweckt, dass das Land Berlin die Internetseite betreibt. Darin liegt eine unberechtigte Namensanmaßung. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte das Land Berlin gegen die Betreiberin der Internetseite berlin.com. Hintergrund dessen war, dass die Beklagte auf der Internetseite Informationen über Berlin anbot. Das Land Berlin befürchtete, dass dadurch bei den Internetnutzern der Eindruck entstehen könne, dass das Land Berlin die Internetseite betreibt. Es verlangte daher von der Beklagten... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 08.03.2012
- 13 W 17/12 -

Framing: Kein Urheberrechtsschutz bei mangelnder Originalität einer Webseite

Ausschluss des urheberrechtlichen Unterlassungs­anspruchs

Weist eine Internetseite nicht die erforderliche Originalität bzw. Gestaltungshöhe auf, so unterliegt sie nicht dem Urheberrechtsschutz. Urheberrechtliche Unterlassungs­ansprüche bestehen demnach nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle im Rahmen eines Prozesskosten­hilfeverfahrens vorläufig entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall betrieb der Beklagte eine Internetseite und hatte in Teilbereichen seines Browserfensters Inhalte der von der Klägerin betriebenen Internetseite von Dritten gefertigten Fotos und Grafiken sowie Texte und öffentlichen Bekanntmachungen der Klägerin geladen (sogenanntes "framing"). Auf die Einblendung der Internetseite der Klägerin im Browserfenster des Beklagten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2008
- I ZR 227/05 -

Namensbetrug: BGH zu den Kontrollpflichten von eBay bei Namensklau

Fremder meldete sich unter dem Namen eines anderen an

Das Internetauktionshaus Ebay ist verpflichtet, Verstöße gegen Namensrechte im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern. Schon bei der ersten Meldung eines Verletzten muss Ebay tätig werden. Eine allgemeine Überwachungspflicht, die ins Internet gestellten Informationen auf Rechtsverletzungen zu überprüfen, hat Ebay aber nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform Namensrechte verletzt werden.Die Beklagte betreibt die Internet-Auktionsplattform eBay. Der Kläger, der selbst bei eBay registriert war, dort aber keinen Handel trieb, wurde im November 2003... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 29.05.2007
- 5 U 153/06 -

Staatsnamen sind für private Internetadressen tabu - Staat hat ausschließliches Nutzungsrecht

Staat kann sich auf § 12 BGB berufen und Unterlassung verlangen

Privatleute dürfen keine Staatsnamen für ihre Internetadressen nutzen. Dem jeweiligen Staat steht immer ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Namen zu - ganz gleich, ob der Name in der Landessprache oder in der deutschen Übersetzung genutzt wird. Das hat das Kammergericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Privatperson Domains wie tschechische-republik.de oder tschechische-republik.com für sich angemeldet. Hiergegen klagte Tschechien mit Erfolg.Das Berliner Kammergericht - wie schon zuvor das Berliner Landgericht - führte in seiner Entscheidung aus, dass hinter einem Staatsnamen im Internet nicht eine Privatperson mit kommerziellen Interessen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2007
- I ZR 59/04  -

Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

BGH verneint Tatbestand der Namensanmaßung

Nach der bisherigen Rechtsprechung war bereits die Registrierung eines fremden Namens als Domainname ein unbefugter Namensgebrauch, gegen den der Namensträger unter dem Aspekt der Namensanmaßung vorgehen konnte. Das gilt jedoch nicht, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht unter Gleichnamigen geltenden Prioritätsprinzips, wonach eine Domain allein demjenigen zusteht, der sie zuerst für sich hat registrieren lassen, müssen die anderen Namensträger aber zuverlässig und einfach überprüfen können, ob eine der derartige Auftragsreservierung vorlag. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fremden Domainnamen für sich zu registrieren.Der Kläger trägt den Familiennamen Grundke. Er hat sich dagegen gewandt, dass der Domainname "grundke.de" für den Beklagten registriert ist, und hat von diesem die Freigabe des Domainnamens verlangt. Der Beklagte heißt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 12.04.2006
- 4 U 1790/05 -

Nutzung der Internetdomain "www.suess.de" verletzt keine Namensrechte

Zur Verwendung einer Internetdomain bestehend aus einem Adjektiv, das auch als Familienname gebräuchlich ist

Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: "Süß") kann vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung seines Namens verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Der (beklagte) Betreiber eines Internet-Erotikportals hatte sich den Domainnamen "suess.de" eintragen lassen. Er verwendete diese Internetadresse für eine so genannte "catch-all Funktion", mit der Folge, dass bei der Eingabe der Domain www.suess.de automatisch auf das Erotikangebot des Beklagten weiter geleitet wurde. Der Kläger, der den Familiennamen "Süß" trägt und u.a. Vorstandsvorsitzender... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2003
- I ZR 296/00 -

Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse maxem.de

Die Registrierung eines verwendeten Pseudonyms ("Maxem") als Domainname kann eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen darstellen, der einen gleichlautenden bürgerlichen Namen trägt ("Rechtsanwalt Maxem"). Das hat der BGH entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der Träger eines bürgerlichen Namens gegenüber einem Dritten, der denselben Namen als Aliasnamen für seine Internetpräsenz verwendet, beanspruchen kann, daß dieser den Namen nicht als Internet-Adresse benutzt. Der Entscheidung liegt folgender Fall zugrunde:Kläger ist ein Rechtsanwalt mit dem bürgerlichen Namen Werner Maxem. Der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2001
- I ZR 138/99 -

Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu Domain-Namen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Grundsatzurteil entschieden, daß auch die private Verwendung einer Internet-Adresse zu einer Verletzung des Namensrechts eines gleichnamigen Unternehmens führen kann.

Die Klägerin ist die Deutsche Shell GmbH. Sie ist ein Tochterunternehmen des weltweit bekannten Mineralölunternehmens Shell. Als die Deutsche Shell im Mai 1996 die Internet-Adresse "shell.de" für sich registrieren wollte, erfuhr sie, daß dieser Domain-Name kurz zuvor bereits für ein Unternehmen reserviert worden war, das eine Vielzahl von Namen hatte registrieren lassen, um sie später... Lesen Sie mehr